Wo darf die Garage stehen?
Die Platzierung Ihrer Garage auf dem Grundstück wird durch verschiedene Vorschriften geregelt. Zunächst ist es wichtig, zwischen Innenbereich und Außenbereich zu unterscheiden. Auf einem Grundstück innerhalb eines bebauten Ortsteils sind die Grundsätze des Bebauungsplans zu beachten. In diesem Plan finden Sie Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefen, die festlegen, wo gebaut werden darf.
Abstandsflächen und Grundstücksgrenzen
Beim Bau einer Garage müssen bestimmte Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden. Diese dienen der Belichtung und Belüftung sowie der gegenseitigen Rücksichtnahme. In der Regel dürfen Garagen, die direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden, eine bestimmte Höhe und Länge nicht überschreiten.
Genehmigungsfreiheit
In vielen Bundesländern sind Garagen unter einer bestimmten Größe und Höhe verfahrensfrei, das heißt, es ist keine Baugenehmigung notwendig. Die genauen Vorgaben variieren jedoch je nach Bundesland.
Bau im Außenbereich
Der Bau einer Garage im Außenbereich unterliegt strengeren Regelungen. Allgemein sind hier Bauten nur eingeschränkt möglich, und es bedarf in der Regel einer speziellen Genehmigung. Auch verfahrensfreie Garagen im Innenbereich können im Außenbereich genehmigungspflichtig sein.
Bebauungsplan sorgfältig prüfen
Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie den Bebauungsplan genau prüfen. Dieser gibt Aufschluss über die festgesetzten Baulinien und Baugrenzen. Beispielsweise müssen Gebäude, einschließlich Garagen, auf der festgesetzten Baulinie erbaut werden und dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
Lösungen bei Problemen mit der Garagenfläche
1. Optimierung der Flächennutzung:
Überlegen Sie, wie Sie den Raum effizienter gestalten können, eventuell durch kompakte Bauweisen oder multifunktionale Nutzungen, bei denen die Garage weiteren Zwecken, wie einer Werkstatt oder Stauraum, dient.
2. Änderung der Bauhöhe und -tiefe:
Falls die Position der Garage problematisch ist, kann eine Änderung der Höhe oder Tiefe der Garage möglich sein. Eine leichte Erhöhung der Höhe kann möglicherweise durch ein flacheres Dach ausgeglichen werden.
3. Nachträgliche Änderungen am Bebauungsplan:
Unter bestimmten Umständen können Sie eine Überarbeitung des Bebauungsplans anstreben. Dies erfolgt durch öffentliche Beteiligung und Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
4. Kombination von Garagen und Carports:
Falls die Bebauungsgrenzen strikt sind, könnte eine Kombination aus fester Garage und leichtem Carport eine Lösung sein. Carports benötigen oft weniger feste Grundflächen und lassen sich flexibler platzieren.
5. Naturnahe Lösungen zur Umgestaltung:
Überlegen Sie, die Garage optisch in Ihre Gartenlandschaft zu integrieren. Pflanzen Sie beispielsweise Kletterpflanzen oder Büsche, um die Garagenwand zu verdecken und so eine angenehmere Umgebung zu schaffen.
6. Baurechtsamt kontaktieren:
Bei Zweifeln hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Bauvorhaben können Sie sich direkt an das zuständige Baurechtsamt wenden. Diese können Auskunft über Genehmigungen und Befreiungen erteilen und Lösungsvorschläge bieten.
Durch diese Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass Ihre Garagenfläche optimal genutzt wird und eventuelle Einschränkungen oder Anpassungen sinnvoll umgesetzt werden.