Anwendung der Verrieselung
Geklärtes Abwasser kann unter bestimmten Umständen auch verrieselt werden. Dabei übernimmt der Bodenkörper die Reinigung des Abwassers.
Voraussetzung ist einerseits, dass zuvor eine entsprechende mechanische Abwasserreinigung durchgeführt wurde. Das kann beispielsweise durch ein Sedimentationsbecken geschehen.
Das mechanisch gereinigte Abwasser kann dann über den Bodenkörper verrieselt werden. Dafür muss das Grundwasser aber mindestens 80 cm von der Bodenoberfläche entfernt sein.
Auch nach einer vollständigen biologischen Klärung kann das Abwasser verrieselt werden, wenn kein geeigneter Vorfluter für die Einleitung zur Verfügung steht.
Zulässigkeit der Verrieselung
Eine Verrieselung ist immer nur dann zulässig, wenn sich die vorhandene Bodenfläche auch tatsächlich für eine Reinigung eignet.
Die im Bodenkörper befindlichen Mikroorganismen müssen eine ausreichende Reinigung sicher gewährleisten. Das verrieselte Abwasser tritt danach in das Grundwasser über, das nicht belastet werden darf.
Eine Verrieselung zur Entsorgung des geklärten Abwasser ist dagegen fast immer unbedenklich, wenn durch die Klärung eine entsprechend hohe Ablaufqualität erreicht wurde.
Genehmigt wird die Verrieselung in der Regel aber immer nur dann, wenn kein Vorfluter zur Verfügung steht. In allen anderen Fällen ist das geklärte Abwasser in den Vorfluter einzuleiten.
Mögliche Probleme für die Verrieselung
- stark mit organischen Stoffen belastete Abwässer
- Abwässer mit potenziell grundwasserbelastenden Stoffen
- Schwermetallbelastung des Abwassers