Versicherungen, die bei einem Baum-Sturmschaden in Frage kommen
Stürme nehmen im Zuge des Klimawandels in unseren Breiten immer weiter zu. Und damit auch die aus großen Windstärken resultierenden Schadensfälle. Je nach Situation und Schadensart können für Sturmschäden folgende Versicherungen in die Pflicht genommen werden:
- Wohngebäudeversicherung
- Kaskoversicherung
- Hausratversicherung
- Haftpflichtversicherung
Wenn ein Baum durch einen Sturm entwurzelt worden ist und dadurch Schaden beim Nachbarn angerichtet hat, spielen bei der Verantwortlichkeit für die Schadensregulierung folgende Faktoren eine Rolle:
- Wem gehört der Baum?
- Welcher Schaden ist entstanden?
Wem gehört der Baum?
Bei einem Sturmschaden durch einen Baum leuchtet es ein, dass immer der Besitzer des Baumes sich um die Schadensregulierung kümmern muss. Fällt also Nachbars Baum auf Ihr Grundstück, muss auch die Versicherung des Nachbarn herangezogen werden, ist Ihr eigener Baum die Schadensquelle, ist auch Ihre Versicherung verantwortlich.
Welcher Schaden ist entstanden?
Wer sich um die Schadensregulierung kümmern muss, ist nun geklärt. Welche Versicherung für den entstandenen Schaden greift, ist nun von der Art des Schadens abhängig. Im klassischen Fall, wenn ein Baum durch die Fensterscheibe eines Hauses fällt, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Das gilt bei allen Schäden, die ein Baum am Wohngebäude und an zugehörigen Gebäuden wie einer Garage anrichtet. In aller Regel decken Wohngebäudeversicherungen Schäden durch Windgeschwindigkeiten ab Stärke 8 ab (62-74 km/h). Allerdings greift die Wohngebäudeversicherung nur bei Schäden Ihres eigenen Wohngebäudes.
Ist der Baum auf ein Auto gestürzt, ist eine Teil- oder Vollkaskoversicherung verantwortlich. Teilkaskoversicherungen zahlen normalerweise bei Schäden durch Windgeschwindigkeiten ab Stärke 8, Vollkaskoversicherungen auch schon bei niedrigeren Windstärken. Auch bei Kaskoversicherungen gilt: Sie greift nur bei Beschädigungen am eigenen Auto.
Im Glücksfall ist durch den Baumsturz nur Hausrat – also bewegliches Privateigentum – beschädigt worden. Wenn es sich um den eigenen Hausrat handelt, greift eine Hausratversicherung.
Wenn Ihr Baum etwas auf Nachbars Grundstück beschädigt hat, ist immer eine Haftpflichtversicherung für die Schadensregulierung verantwortlich. Vor allem, um horrende Kosten in unglücklichen Fällen mit Personenschäden zu vermeiden, sollten Sie sich sowohl als Hauseigentümer, als auch als Mieter mit einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bzw. einer privaten Haftpflichtversicherung absichern.