Wo kommen Vinyl-Asbest-Platten vor?
Vinyl-Asbestplatten, auch Flex- oder Floorflex-Platten genannt, sind Bodenbeläge, die Chrysotilasbest als Bestandteil enthalten. Aufgrund ihrer hitzebeständigen, langlebigen und kostengünstigen Eigenschaften waren sie praktisch überall zu finden – von Privatgebäuden bis hin zu Büros und Krankenhäusern.
Auch unter Laminat-, Teppich- und Parkettböden können sich noch Altbestände befinden. Solche Vinylplatten wurden sowohl als Meterware als auch als Hartfliesen angeboten. Häufig findet man sie als quadratische Platten in Gebäuden, die in den 1950er- bis 1970er-Jahren errichtet wurden.
Woran erkenne ich Asbest in der Flexplatte?
Ob ein Bodenbelag asbesthaltig ist, ist für den Laien nicht einfach zu beurteilen. Einen ersten Hinweis gibt das Verlegejahr der Vinylplatten – vor 1993 ist das Asbestrisiko hoch. Auch sprödes und faseriges Material deutet auf einen Asbestanteil im Boden hin.
Eine sichere Diagnose kann jedoch nur eine Fachfirma stellen. Dazu wird (unter strengen Sicherheitsvorkehrungen!) eine kleine Materialprobe entnommen und im Labor untersucht. Das ist vor einer Asbestsanierung zwingend notwendig.
Warum ist Asbest im Bodenbelag so gefährlich?
Asbest wurde bis in die 1990er-Jahre als Baustoff eingesetzt, obwohl die gesundheitsschädigenden Auswirkungen bereits ab 1070 bewiesen waren. Kommt es zu einer Faserfreisetzung, gerät die feine Asbestfaser tief in die Lunge. Dort setzt sie sich fest und kann für gravierende Schäden sorgen. Ein bekanntes Beispiel ist eine spezielle Form von Lungenkrebs (Asbestose), aber auch Kurzatmigkeit und Asthma sind möglich.
Müssen Vinyl-Asbest-Platten sofort entsorgt werden?
Sollte sich der Verdacht auf asbesthaltige Bodenbeläge in Ihrem Haus bestätigen, ist es nicht immer notwendig, den Vinylbelag sofort herauszureißen. Eine wirkliche Gefahr geht erst dann von Asbest aus, wenn Fasern freigesetzt werden. Solange die Vinyl-Asbest-Platten nicht mechanisch bearbeitet oder beschädigt werden, ist das Risiko gering.
Durch häufige Nutzung und Reinigung kann der Bodenbelag jedoch schnell abgenutzt und beschädigt werden. Dies erhöht natürlich das Risiko. Eine Pflicht zur Entfernung besteht jedoch nicht – er sollte dann aber trotzdem entsorgt werden.