Naturschutzgesetz und Bußgelder
Wer Vögel vertreiben möchte, hat große Chancen, das Naturschutzgesetz oder die EG-Vogelschutzrichtlinie zu verletzen und ein hohes Bußgeld zu riskieren. Im deutschen Bußgeldkatalog werden zwei explizite Verstöße formuliert:
1. Einen wild lebenden Vogel fangen, verletzen oder töten
2. Nest oder Gelege von einem Vogel beschädigen oder zerstören
Im Bußgeldkatalog werden die Höhe der Bußgelder von den Bundesländern festgelegt. Dabei wird zwischen „normalen“ Vögeln wie Ringeltauben und besonders oder streng geschützten Arten wie Greifvögeln unterschieden.
Bußgelder der Bundesländer
Ein allgemeines Bußgeld bis zu 5.000 Euro erheben Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Das Saarland verlangt bis zu 10.000 Euro, Brandenburg bis zu 13.000 Euro, Baden-Württemberg bis zu 15.000 Euro, Nordrhein-Westfalen und Thüringen bis zu 50.000 Euro. Für besonders und streng geschützte Arten werden länderabhängig Bußgelder zwischen bis zu 20.000 und bis zu 65.000 Euro fällig.
Praktische Tipps zum Verjagen und Vertreiben
Generell dürfen die Vögel und insbesondere stärker geschützte Arten nur sanft vertrieben werden. Leichtes Erschrecken durch akustische und optische Signale (in die Hände klatschen, Flatterbänder, Vogelscheuchen) sind möglich. Schon das Anspritzen mit einem Wasserschlauch kann mit Bußgeld belegt werden.
Passive Schutzeinrichtungen wie Netze sind verboten, vor allem, wenn sie mit dem Risiko behaftet sind, dass ein Vogel sich in ihnen verheddert. Das kann als Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz mit Bußgeld geahndet werden.
Attrappen von Fraßfeinden wie der populäre schwarze Plastikrabe sind erlaubt, werden aber von vielen Vögeln durchschaut. Beispielsweise macht der kluge Sperber Erkundungs- und Sichtflüge über das Grundstück. Sieht er, dass sich die Attrappe nicht bewegt, stört sie ihn nicht weiter.