Korrekte technische Definition
Es hat sich eingebürgert, das jeweils benutzte Gewässer, meist ein Fließgewässer, als Vorfluter zu bezeichnen. Technisch ist das aber nicht ganz korrekt.
Auch die DIN bezeichnet jedes Gerinne, in dem Wasser mit natürlichem oder künstlichen Gerinne abfließen kann, als Vorfluter.
Nach der technischen Definition ist der Vorfluter damit nicht das Gewässer selbst. Beide Definitionen werden aber heute außerhalb des technischen Bereichs nebeneinander angewandt. In der Praxis spielt das eine eher untergeordnete Rolle.
Wasserrechtliche Genehmigung
Die Wasserbehörde legt anhand von Gewässergüte-Tests fest, in welche Gewässer Abwasser eingeleitet werden darf, und wie das Abwasser gereinigt sein muss.
Das ökologische Gleichgewicht des Gewässers und die Gewässergüte durch die im geklärten Abwasser noch enthaltenen Reststoffe nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Auch die im Gewässer beheimatete Fauna und Flora darf keine Beeinträchtigung erfahren.
Die Behörde legt damit fest, welche Stoffe in welcher Menge noch im geklärten Abwasser enthalten sein dürfen. Diesen Vorgaben ist beim Bau der Kleinkläranlage Rechnung zu tragen. Sie ist schon bei der Planung zu berücksichtigen.
Die Vorgaben werden von der Behörde in regelmäßigen Abständen kontrolliert. In manchen Fällen kann eine Kontrolle und Messung auch gleichzeitig mit der vorgeschriebenen Wartung durch einen Sachverständigen erfolgen.
Entfernung zusätzlicher Wasserinhaltsstoffe
In manchen Fällen müssen also oft noch zusätzliche Stoffe entfernt werden. Vor allem Phosphat und Stickstoff können mithilfe besonderer Prozesse noch entfernt werden. Das für Fische giftige Ammonium muss ebenfalls gelegentlich separat entfernt werden.
Bei einer Einleitung in besonders sensible Vorfluter – wie etwa Badeseen – kann auch eine bakterielle Reinigung des Abwassers vorgeschrieben werden. Die Entkeimung geschieht oft durch Membranfiltration.
Modernisieren von Kläranlagen
Ändern sich die Vorgaben zur Gewässergüte, kann die Behörde die wasserrechtliche Genehmigung entziehen und eine Modernisierung oder ein Anpassen der Kläranlage fordern. Erst danach wird die wasserrechtliche Genehmigung wieder erteilt.