Bewegungsfugen und Scheinfugen
Bewegungsfugen dienen dem Zweck, bei Ausdehnung oder Zusammenziehungen aufgrund von Temperaturveränderungen einen gewissen Ausgleichsspielraum zu schaffen. Solche Fugen müssen dann nicht nur im Estrich, sondern auch im Oberbelag anzutreffen sein. Sie müssen durch die gesamte Bodenkonstruktion an der selben Stelle liegen. Wie und welche Fugen hier als Bewegungsfugen notwendig sind, entscheiden jeweils die baulichen Gegebenheiten des Einbauortes. Scheinfugen reichen dagegen nur bis zu rund einem Drittel der Estrichdicke – sie stellen sogenannte Sollbruchstellen dar und werden nach dem Trocknen auch wieder mit einem Gipsharzausguss und Wellenverbindern kraftschlüssig verschlossen. Auch sie sind nur unter bestimmten Gegebenheiten notwendig. Ein genaues Studium der DIN 18560-2 ist hier jedenfalls jedem anzuraten, der seinen Estrich selber einbaut – das Fugenkapitel ist kompliziert. Notwendig sind Bewegungs- und Scheinfugen in bestimmten Bereichen aber auf jeden Fall, ansonsten leidet unter Umständen die gesamte Estrich- und Bodenkonstruktion an mangelnder Stabilität.
Fugen zur Schalltrennung
Fugen haben natürlich auch die Funktion der Schalltrennung – überall dort, wo Bewegungsfugen sind, wird auch der Schall nicht als Körperschall von einem Bauteil auf den anderen übertragen. Diese Schallschutzmaßnahmen sind übrigens auch in der DIN vorgeschrieben.
Feuchte- und Temperaturänderungen
Nicht nur bei Heizestrichen sondern auch bei allen anderen Estrichen treten mit Veränderung der Temperatur auch Ausdehnungen und Zusammenziehungen auf. Feuchteänderungen sind in der Regel Zusammenziehungen der Estrichmasse während des Trocknungsvorgangs, danach kommt ein solcher Schwund praktisch nicht mehr vor. Bei Trockenstrich gibt es diese Art von Schwund nicht, Veränderungen mit der Temperatur aber ebenso wie beim Flüssigestrich.