Nachtruhe in Mietshäusern
In Mehrfamilienhäusern (vor allem in Mietshäusern) gilt die allgemeine Nachtruhe uneingeschränkt. Um die Nachbarn nicht zu stören, ist man verpflichtet, Lärm ab 22:00 Uhr zu vermeiden.
Dazu gehört, die Lautstärke von Musikanlagen, den Fernseher und den allgemeinen Geräuschpegel auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Auch laute Unterhaltungen auf dem Balkon, sollten sie störend wirken, sind zu vermeiden. Die Nachtruhe endet laut Gesetz 6 Uhr morgens. Für die Sonntagsruhe gibt es eine ähnliche gesetzliche Regelung.
Ausnahmen sind dennoch möglich. Eine Ausnahme gilt für das Baden und Duschen, wenn die Dauer auf maximal 30 Minuten beschränkt und unnötiger Lärm möglichst vermieden wird.
Für Waschmaschinen gilt ebenfalls, dass sie aus Gründen der Nachtruhe zwischen 22:00 und 6:00 Uhr nicht genutzt werden dürfen, da die Geräusche andere Mieter stören können. In Ausnahmefällen ist das jedoch erlaubt. Das Gleiche gilt für Wäschetrockner.
Beschwerden wegen Lärmbelästigung
Fühlt sich ein Mieter durch ständiges nächtliches Waschen gestört, kann er die Polizei informieren. In schweren Fällen von Lärmbelästigung während der Nachtruhe kann dem Verursacher ein Bußgeld auferlegt werden.
Als Mieter riskiert er zudem eine Abmahnung, sollte die Lärmbelästigung weiterhin bestehen, sogar die Kündigung des Mietverhältnisses. Voraussetzung ist, dass sich mindestens ein anderer Mieter gestört fühlt.
Gibt es keine Beschwerden oder eine Absprache mit allen Hausbewohnern, besteht keine Handhabe für ein rechtliches oder ordnungsbehördliches Einschreiten.
Betriebsgeräusche von Waschmaschinen
Die Geräuschentwicklung von Waschmaschinen kann je nach Bauart und Alter sehr unterschiedlich ausfallen. Insbesondere beim Schleudern sind selbst moderne Waschmaschinen noch recht laut.
Während die Lautstärke eines Gesprächs etwa 50 bis 60 dB entspricht, erzeugen als leise gekennzeichnete Waschmaschinen während des Schleuderns in der Regel bis zu 70 dB. Aufgrund der unangenehmen, sehr durchdringenden Frequenzen kann das als störend empfunden werden.
Viele Waschmaschinen erzeugen im Betrieb jedoch deutlich lautere Geräusche, die vor allem nachts sehr störend sind.