AUF EINEN BLICK
Was tun bei Wasserschaden im Badezimmer?
Bei einem Wasserschaden im Badezimmer können Bauarbeiten zur Sanierung notwendig werden, die die Wohnung zeitweise unbewohnbar machen. In diesem Fall können Unterbringungskosten entstehen und gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung geltend gemacht werden. Zudem ist eine Mietminderung möglich.
Unterbringung und Mietminderung
Eine Wasserschadensanierung im Badezimmer erfordert oft Bauarbeiten, um beispielsweise Schäden unter den Fliesen zu beheben und das Mauerwerk auszutrocknen.
Wenn das Badezimmer stillgelegt werden muss, ist das Bewohnen der Wohnung nicht mehr möglich. In diesem Fall sollte die regulierungspflichtige Versicherung unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt werden, das Unterbringungskosten für die Zeit der Sanierung anfallen.
Tipps & Tricks
Gegenüber dem Vermieter, sofern er die haftende Partei für den Wasserschaden ist, kann zusätzlich eine Mietminderung geltend gemacht werden. Die Gebäudeversicherung gleicht den Mietverlust für den Vermieter oder Eigentümer aus.
Artikelbild: Ceneri/iStockphoto