AUF EINEN BLICK
Ist ein Wasserschaden durch Regen versichert?
Ein Wasserschaden durch Regen ist nur versicherbar, wenn dieser unverschuldet entstanden ist, etwa durch Sturm oder Hagel. Fahrlässig verursachte Schäden sind nicht abgedeckt. Eine Elementarschadenversicherung kann jedoch Regenwasserschäden durch Rückstau abdecken.
Regen ist fast nicht versicherbar
Während die Gebäudeversicherung, auch in der erweiterten Form einer Elementarschadenversicherung, für Wasserschäden durch Regen nur bei unverschuldeten Fällen aufkommt, springt in vielen Fällen die private oder GebäudeHaftpflichtversicherung beim jeweils anderen Geschädigten ein.
Tipps & Tricks
Eigene und fahrlässig verursachte Wasserschäden durch Regen sind nicht versicherbar. Eine Ausnahme bezüglich indirekter Folgen durch große Regenmengen stellt die Elementarschadenversicherung dar. Sie reguliert im Umfang des Vertragsinhalts Regenwasserschäden, die durch Rückstau entstehen. Andere Versicherungen wie beispielsweise eine Sturmversicherung regulieren den Schaden, wenn sie für den Ausgangsschaden zuständig sind.
Artikelbild: MediaProduction/iStockphoto