Wasserschaden – wichtig sind die Ursachen
Ob man das Glück hat, dass eine Versicherung für die Instandsetzung zahlen muss oder nicht, hängt zum einen von der Art des Wassers ab, das in den Keller eingedrungen ist und zum anderen von dem abgeschlossenen Versicherungsumfang.
Leitungswasser
Handelt es sich um Leitungswasser, dazu zählt auch das Abwasser, das in den Keller ausgetreten ist, dann zahlt bei einer normalen Gebäudeversicherung das Versicherungsunternehmen alle Maßnahmen der Schadensbeseitigung.
Dazu zählen auch die Stromkosten, die für Trocknungsgeräte anfallen. Ebenfalls von der Versicherung wird das Aufstellen der Trocknungsgeräte gezahlt und meist auch beauftragt. Muss der Putz entfernt und neu angebracht werden, um eine vollständige Sanierung zu erzielen, ist dies natürlich ebenfalls die Sache der Versicherung.
Überschwemmungen
Tritt der Wasserschaden im Keller durch eine Überschwemmung im Außenbereich auf, muss man sich die Frage stellen, ob man eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat. Ist dies nicht der Fall, muss man für den Schaden selbst aufkommen und sowohl die Trocknung als auch die Sanierung beauftragen.
Wer zahlt den Wasserschaden im Keller?
- Leitungswasser (auch Abwasser) zahlt Gebäudeversicherung
- Überschwemmung zahlt Gebäudeversicherung, wenn Elementarschäden versichert sind
- Überschwemmung (Oderflut / Rhein-Hochwasser) muss man selbst tragen
Wenn Sie beispielsweise direkt an der Nordsee wohnen, bekommen Sie wegen der Sturmflutgefahr mit Sicherheit keine Versicherung, die einen Elementarschaden einschließt. Ähnlich sieht es an der Oder oder am Rhein aus.