AUF EINEN BLICK
Wie vorgehen bei einem Wasserschaden in der Küche?
Bei einem Wasserschaden in der Küche ist eine schnelle Sanierung wichtig. Wenn kein Ersatzraum nutzbar ist, kann ein vorübergehender Auszug in eine Pension oder ein Dreisternehotel nötig sein. Die Versicherung übernimmt üblicherweise die Hotelkosten während der Unbenutzbarkeit.
Notküche oder vorübergehender Auszug
Bei einem größeren Wasserschaden sollte die Küche als erster Raum saniert werden. Wenn ein Teilbetrieb nicht möglich ist und kein Ausweichraum mit den notwendigen Sanitäranschlüssen verfügbar ist, muss über einen vorübergehenden Auszug nachgedacht werden.
Die Versicherung zahlen in diesem Fall auch die Hotelkosten während der Dauer der Unbenutzbarkeit. Allerdings hängt die Höhe der Leistung von der eigenen Wohn- und Haushaltssituation ab. Das Hotel muss zum Lebensstil der Wohnung oder des Hauses passen.
Tipps & Tricks
Als adäquat wird meist eine Pension oder ein Dreisternehotel mit Vollpension gewertet. Betroffene sollten einen Kostenvoranschlag einholen, bei der Versicherung einreichen und genehmigen lassen.
Artikelbild: monkeybusinessimages/iStockphoto