Rettungsanker private Haftpflichtversicherung
Wenn die Waschmaschine oder der Geschirrspüler einen Wasserschaden verursacht, kommen alle drei Versicherungsarten gegen Wasserschaden in Betracht.
Die Gebäudeversicherung reguliert die eventuell am Mauerwerk entstandenen Schäden. Die Versicherungsgesellschaft wird allerdings prüfen, ob Fahrlässigkeit vorliegt und gegebenenfalls die Kosten vom Verursacher zurückfordern.
Ähnlich bewertet die Hausratversicherung ihre Regulierungspflicht. Bei der Hausratversicherung kommt es allerdings stark auf den individuellen Vertrag und insbesondere die vorhandene oder fehlende Fahrlässigkeitsklausel an.
Für Schäden bei Nachbarn ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Sie erkennt als einziger Versicherungstyp auch grobe Fahrlässigkeit an und springt bei einer Leistungsverweigerung anderer Versicherungen ein.
Fahrlässiges Verhalten
Als Fahrlässigkeit wird er Betrieb der Waschmaschine ohne ständige Anwesenheit und sowohl optische als auch akustische Kontrolle des Betriebs gewertet. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Mieter die Wohnung für einen längeren Zeitraum verlässt, um beispielsweise Arbeiten zu gehen oder in den Urlaub zu fahren, ohne die Wasserversorgung der Waschmaschine abzustellen. Auch das Mietrecht erkennt in diesem Fall eine Haftpflicht des Mieters.
Versicherungsbedingungen prüfen
Generell sollte nach jedem Betrieb der Waschmaschine der Hahn der Wasserzuleitung geschlossen werden und ein sogenannter Aqua-Stopp an der Zuleitung montiert sein. Damit wird Fahrlässigkeit ausgeschlossen und Ärger mit den Versicherungen vermieden. Die gleiche Regel gilt für Geschirrspüler und andere Wasser führende Haushaltsgeräte.
Bei manchen Versicherungsverträgen sind Einzelheiten im Vertrag beziehungsweise der Police geregelt. Dazu können regelmäßige und belegbare Kontrollen der Geräte und Wasseranschlüsse gehören. Insbesondere bei Hausratversicherungen herrschen bei Wasserschäden durch die Waschmaschine sehr unterschiedliche Bedingungen und Voraussetzungen. Wenn der Versicherungsschutz gegeben ist, werden auch Eigenarbeiten der Schadensbehebung auf Stundensatzbasis erstattet.