Verfügbare Ersatzwohnungen
Die erste Anlaufstelle nach dem Wasserschaden sind Ihre Versicherung und die Hausverwaltung, beziehungsweise der Vermieter. Während die Versicherung die Finanzierung der Sanierung übernimmt, sollten Sie Ihren Vermieter nach einer Ersatzwohnung fragen. Vermieter sind nicht rechtlich dazu verpflichtet, eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen. Daher werden diese für solche Fälle nur selten angeboten. Dennoch ist es nicht verkehrt, nachzufragen. Falls keine verfügbar ist, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, wenn Ihre Wohnung nicht bewohnbar ist:
- Mietminderung
- Kostenerstattung für einen kurzfristigen Umzug
Mietminderung
Mietminderungen für Wasserschäden sind möglich, wenn Sie nicht der Verursacher sind und die Wohnung nicht bewohnbar ist. In den meisten Fällen beträgt die Mietminderung bis zur Fertigstellung der Sanierung 80 bis 100 Prozent. Diese müssen Sie direkt mit Ihrem Vermieter ausmachen.
Ersatzwohnung oder Hotel mieten
Wenn Sie sich nicht für eine Mietminderung entscheiden oder diese nicht angenommen wird, sollten Sie bis zur Fertigstellung der Wasserschadensanierung umziehen. Für einen kurzen Zeitraum reicht ein Hotel völlig aus und Teil des Hausrats können Sie entweder in den Kellerräumen der Wohnung oder in gemieteten Lagerräumen aufbewahren. Das ist vor allem für Hausrat zu empfehlen, der in direkter Nähe zum betroffenen Raum steht. Für längere Sanierungen, wie üblich bei Wasserschäden, sollten Sie kurzzeitig umziehen.
Da in diesem Fall auf eine Mietminderung verzichtet wird, muss der Vermieter für die Kosten aufkommen, die für den Umzug entstehen. Der Grund: Da die Wohnung nicht bewohnbar ist, kann der Vermieter nicht seinen Teil des Mietverhältnisses umsetzen. In diesem Fall muss er den Umzug und den Aufenthalt in der anderen Wohnung oder dem Hotel über seine Versicherung begleichen.
Falls Sie eine Mietminderung in Anspruch nehmen, bezahlen Sie die Miete für die Wohnung oder das Hotel selbst. Die Umzugskosten dagegen werden ebenfalls vom Vermieter beglichen, da diese nicht zur Miete gehören und zur unbewohnbaren Wohnung zählen.