Die Lösung: So wird bei einem defekten Wasserzähler abgerechnet
Falls Ihr Wasserzähler defekt ist, gibt es konkrete Regelungen zur Abrechnung des Wasserverbrauchs. Der Wasserversorger wird in diesem Fall den Verbrauch schätzen, da eine korrekte Messung nicht möglich ist. Diese Schätzung erfolgt nach spezifischen Verfahren, die Sie kennen sollten:
- Schätzung anhand des Verbrauchs der Vorjahre: Wenn Ihr Verbrauch in den vergangenen Jahren erfasst wurde, wird dieser Durchschnitt herangezogen. Diese Methode ist weit verbreitet und auch praxisnah.
- Vergleich mit ähnlichen Haushalten: Wenn keine Vorjahresdaten verfügbar sind, kann der Verbrauch mit ähnlichen Haushalten oder Gebäuden verglichen werden. Dabei werden Faktoren wie die Anzahl der Personen im Haushalt und die Größe der Wohnung berücksichtigt.
- Abrechnung nach Wohnfläche: In Fällen, in denen weder Vorjahresdaten noch vergleichbare Haushalte herangezogen werden können, erfolgt die Abrechnung nach der Wohnfläche. Hierbei haben Mieter das Recht, die Kosten um 15 % zu kürzen, da diese Methode keine exakte Verbrauchsmessung zulässt.
Für Eigenheimbesitzer gilt: Melden Sie den Defekt umgehend Ihrem Wasserversorger und folgen Sie dem vorgeschlagenen Prozedere zur Schätzung. Es ist wichtig, dass ein funktionstüchtiger Zähler schnellstmöglich installiert wird, um genaue Abrechnungen in der Zukunft zu gewährleisten.
Sollte ein Warmwasserzähler betroffen sein, greift die Heizkostenverordnung, die ähnliche Schätzungsverfahren vorschreibt. Auch hier sind Schätzungen nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen im Folgejahr durch genaue Messwerte ersetzt werden.
Eine zügige Meldung und Kooperation mit dem Wasserversorger ist essenziell, um unkomplizierte und faire Abrechnungen sicherzustellen. Beachten Sie zudem, dass die Instandhaltung und Eichung der Zähler in der Regel in die Verantwortung des Vermieters fällt.
Eigenheimbesitzer
Eigenheimbesitzer sind ebenfalls von Problemen mit defekten Wasserzählern betroffen. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Sie unverzüglich Ihren Wasserversorger informieren. Dadurch kann verhindert werden, dass ungenaue Verbräuche über einen längeren Zeitraum hinweg geschätzt werden müssen.
Die Schätzung Ihres Wasserverbrauchs durch den Wasserversorger erfolgt auf Basis Ihrer Vorjahresverbräuche oder gemäß Vergleichswerten ähnlicher Haushalte. Sollte auch dieser Ansatz nicht möglich sein, kann die Abrechnung nach der Wohnfläche durchgeführt werden.
Eigenheimbesitzer sind zudem verpflichtet, den Wasserzähler regelmäßig warten und eichen zu lassen. Falls ein Defekt auftritt, sind Sie für die Beschaffung und den fachgerechten Austausch verantwortlich. Es ist ratsam, die gesetzlich vorgeschriebenen Eichfristen im Blick zu behalten, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Eine zügige Reaktion auf einen defekten Zähler stellt sicher, dass keine größeren finanziellen Nachteile entstehen und zukünftige Abrechnungen wieder exakt erfolgen können.
Stellen Sie auch sicher, dass Ersatzgeräte den aktuellen gesetzlichen Standards entsprechen und korrekt montiert wurden. Durch einen regelmäßigen Check des Wasserzählers können unnötige Kosten vermieden und die Lebensdauer des Gerätes verlängert werden.