Eichpflicht: Wann muss die Wasseruhr geeicht werden?
In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen zur korrekten Verbrauchserfassung von Wasserzählern, die im Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV) festgelegt sind. Folgende Eichintervalle gelten:
- Kaltwasserzähler müssen alle sechs Jahre geeicht werden.
- Warmwasserzähler müssen ebenfalls alle sechs Jahre geeicht werden (seit dem 4. November 2021).
Die Frist beginnt mit dem Datum der letzten Eichung oder dem Einbau eines neuen, geeichten Zählers und endet jeweils am Jahresende. Diese regelmäßige Eichung ist notwendig, um Messabweichungen durch Abnutzung oder Verschmutzung zu vermeiden.
Besonders bei Mietverhältnissen ist es wichtig, dass der Vermieter die Eichfristen einhält. Der Einsatz von Wasserzählern mit abgelaufener Eichfrist kann zu Bußgeldern und Abrechnungskürzungen führen. Prüfen Sie daher regelmäßig die Eichmarke Ihrer Wasseruhr.
Eichung oder Austausch: Was ist wirtschaftlicher?
Die Entscheidung zwischen einer erneuten Eichung und dem Austausch eines Wasserzählers ist wirtschaftlich zu betrachten. Meist ist der Austausch einer Wasseruhr kostengünstiger als die Wiederholung der Eichung. Die Vorteile eines Austauschs umfassen:
- Minimierung der Wasserversorgungsunterbrechung: Ein Austausch reduziert die Unterbrechungsdauer.
- Vermeidung von Fehlmessungen: Neue Zähler minimieren das Risiko von Messabweichungen.
- Langfristige Kostenersparnis: Neue geeichte Zähler ersparen zukünftige Zusatzkosten für erneute Eichungen oder Prüfungen.
Neue Wasserzähler bieten oft effizientere Messtechnologien, was zu einer genaueren Verbrauchserfassung führt. Ein Austausch ist zudem unvermeidlich, wenn der Zähler technisch defekt ist.
Wer trägt die Kosten für den Austausch?
Die Kostenregelung beim Austausch von Wasseruhren variiert je nach Eigentumsverhältnis und Grund für den Austausch.
Mietwohnungen
In Mietwohnungen trägt der Vermieter die Austauschkosten, die er jedoch als Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen kann, falls dies vertraglich festgelegt ist. Tritt der Austausch aufgrund eines Defekts vor Ablauf der gesetzlichen Eichfrist auf, muss der Vermieter die Kosten selbst tragen.
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
In WEGs werden die Kosten in der Regel nach den Miteigentumsanteilen der Eigentümer verteilt. Die Gemeinschaft kann jedoch auch alternative Verteilungsschlüssel beschließen, basierend auf Personenzahl oder Anzahl der Wohneinheiten.
Eigenheime
Eigentümer von Eigenheimen sind selbst für die Kosten und die Organisation des Austauschs verantwortlich. Es ist ratsam, rechtzeitig Rücklagen für den periodischen Austausch zu bilden, um Bußgelder wegen überschrittener Eichfristen zu vermeiden.
Wichtige Hinweise
- Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten für den Austausch auf etwa 75 Euro.
- Externe Dienstleister können durch Wartungsverträge regelmäßig den Austausch sicherstellen.
- Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf Vereinbarungen zur Umlage der Austauschkosten.
Durch rechtzeitige Planung und Kontrolle der Eichfristen können unnötige Kosten und rechtliche Probleme vermieden werden.
Was passiert, wenn die Eichfrist überschritten wird?
Eine überschrittene Eichfrist bei Wasserzählern kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Verwenden Sie abgelaufene Zähler weiter, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgelder zur Folge haben kann. Diese können bis zu 50.000 € betragen.
Zudem dürfen Messungen eines Zählers mit abgelaufener Eichfrist nicht zur Abrechnung verwendet werden, es sei denn, der Vermieter weist deren Genauigkeit nach, was mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Können korrekte Messergebnisse nicht bestätigt werden, könnten Mietnebenkostenabrechnungen vor Gericht angefochten werden.
Beauftragung und Ablauf des Zählerwechsels
Nach Ablauf der Eichfrist ist ein Zählerwechsel erforderlich. In der Regel führt Ihr Wasserversorgungsunternehmen oder eine beauftragte Fachfirma den Austausch durch. Der Ablauf umfasst folgende Schritte:
- Benachrichtigung: Sie werden rechtzeitig über den anstehenden Wechsel informiert.
- Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin, wenn der Zähler nicht frei zugänglich ist.
- Zugang sicherstellen: Stellen Sie sicher, dass der Zugang zum Zähler frei und sauber ist.
- Durchführung des Zählerwechsels: Der Austausch dauert etwa 30 Minuten. Der alte Zähler wird demontiert und ein neuer, geeichter Zähler installiert.
- Prüfung des neuen Zählers: Nach dem Einbau wird der neue Zähler auf seine Funktion geprüft.
Durch rechtzeitige Planung und einen reibungslosen Ablauf des Zählerwechsels stellen Sie sicher, dass Ihr Wasserverbrauch weiterhin präzise erfasst wird. Dies vermeidet unerwartete Kosten und trägt zu einer transparenten Abrechnung bei.