Eichfrist abgelaufen – Welche Folgen hat das?
Ist die Eichfrist Ihrer Wasseruhr abgelaufen, darf der Wasserzähler nicht mehr für Abrechnungen im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Messergebnisse rechtlich nicht mehr anerkannt sind und nicht zur Verteilung der Wasserkosten herangezogen werden können. Eine direkte Folge könnte sein, dass die Abrechnung der Wasserkosten anhand von pauschalen Maßstäben wie der Wohnfläche erfolgt, was oft nicht dem individuellen Verbrauch gerecht wird. Das weitere Nutzen eines nicht mehr geeichten Wasserzählers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Daher ist es wichtig, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um den Austausch oder die Nacheichung des Zählers sicherzustellen.
Wie gehe ich vor, wenn die Eichfrist meiner Wasseruhr abgelaufen ist?
Wenn die Eichfrist Ihrer Wasseruhr abgelaufen ist, sind folgende Schritte erforderlich, um korrekte Abrechnungen und rechtliche Anforderungen zu erfüllen:
- Information des Vermieters: Setzen Sie sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung und informieren Sie ihn darüber. In der Regel ist der Vermieter für den Austausch oder die Nacheichung des Zählers verantwortlich.
- Schriftliche Aufforderung: Sollte der Vermieter auf die mündliche Information nicht reagieren, senden Sie ihm eine schriftliche Aufforderung zur Erneuerung der Wasseruhr. Behalten Sie einen Nachweis über den Versand, beispielsweise durch eingeschriebenen Brief oder Zustellbestätigung.
- Terminvereinbarung: Für den Austausch der Wasseruhr ist es notwendig, einen Termin mit dem Wasserversorger oder einem beauftragten Unternehmen zu vereinbaren. Ihr Vermieter oder der zuständige Versorger wird Sie hierzu kontaktieren.
- Überprüfung des Zählers: Erkundigen Sie sich, ob eine Verlängerung der Eichgültigkeit durch eine amtliche Stichprobenprüfung erfolgt ist. Bei einer positiven Prüfung können die Geräte weiterhin als korrekt gelten.
Diese Schritte helfen Ihnen, rechtliche Konsequenzen und fehlerhafte Abrechnungen zu vermeiden.
Welche Möglichkeiten gibt es, das Problem zu beheben?
Wenn die Eichfrist Ihrer Wasseruhr abgelaufen ist, bestehen folgende Optionen zur Problemlösung:
- Neuaustausch der Wasseruhr: Der effizienteste Weg ist oft der Austausch des alten Zählers gegen einen neuen, geeichten Wasserzähler. Kontaktieren Sie Ihren örtlichen Wasserversorger hierfür. Oft übernimmt der Vermieter die Kosten.
- Stichprobenbasierte Nacheichung: Bei größeren Versorgungsanlagen kann eine Nacheichung über das Stichprobenverfahren durchgeführt werden, bei dem zufällig ausgewählte Geräte geprüft werden. Diese Methode ist für einzelne Wohnungswasserzähler jedoch selten wirtschaftlich.
- Direkte Nacheichung durch Prüfstelle: In speziellen Fällen, z.B. bei hochwertigen oder speziell angefertigten Wasserzählern, kann eine direkte Nacheichung durch eine autorisierte Prüfstelle durchgeführt werden. Diese Option ist meist kostspieliger und zeitaufwändiger.
- Erfassung durch Hauptwasserzähler: Falls ein Austausch oder eine Nacheichung nicht sofort möglich ist, kann der Verbrauch übergangsweise mittels des Hauptwasserzählers erfasst und anteilig auf die einzelnen Wohnungen umgelegt werden. Allerdings könnte die Abrechnung dadurch weniger präzise sein.
- Rechtliche Schritte und Fristsetzung: Falls Ihr Vermieter nicht reagiert, setzen Sie ihm schriftlich eine Frist zur Eichung oder zum Austausch der Wasseruhr. Versenden Sie diesen Brief per Einschreiben und bewahren Sie eine Kopie auf.
Diese Maßnahmen gewährleisten eine genaue und faire Wasserabrechnung und helfen, rechtliche Probleme zu vermeiden.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Wenn Sie die abgelaufene Eichung Ihrer Wasseruhr ignorieren, könnten folgende Konsequenzen eintreten:
- Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter: Der Vermieter darf Wasserkosten nicht auf Basis nicht geeichter Zähler abrechnen. Dies könnte zu Streitigkeiten und Anfechtungen der Nebenkostenabrechnung führen.
- Ordnungswidrigkeit und Bußgelder: Das Verwenden eines nicht geeichten Wasserzählers ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
- Ungenauigkeiten in der Wasserabrechnung: Ohne eine gültige Eichung kann die Genauigkeit der Wasserzähler nicht garantiert werden, was zu unpräzisen und oft ungerechten Abrechnungen führen kann.
- Kostenumlageprobleme: Wenn der Zähler nicht rechtzeitig nachgeeicht oder ersetzt wird, können die Kosten für die nachträgliche Eichung und den Zählerwechsel Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Vermeiden Sie diese Probleme, indem Sie rechtzeitig den Austausch oder die Nacheichung Ihres Wasserzählers veranlassen, um Unannehmlichkeiten und höhere Kosten zu verhindern.