Grundlegende Planungsvoraussetzungen
Die grundlegenden Faktoren, die eine Rolle spielen bei der Planung, wären Größe des Wohnobjekts, aber auch die darin lebende Anzahl an Menschen. Gehen Sie dabei nicht davon aus, wie viele oder wenige Personen es in Ihrer Familie derzeit sind, sondern vielmehr von den optimalen Größenverhältnissen von x Personen in Bezug auf die Wohnraumfläche:
- WC: 1 bis 4 Personen 2 Toiletten, ab 5 bis 7 Personen 3 WCs
- Waschtisch: 1 bis 4 Personen 2 Waschtische, ab 5 bis 7 Personen 3 Waschtische
- Badewanne: immer 1 Badewanne
- Dusche: immer 2 Duschen
- Urinal: immer 2 Urinale
- Waschmaschine: 1 Anschluss- und Stellplatz
- Trockner: 1 Anschluss- und Stellplatz
Isolierung und Heizbedarf in Bädern und Toiletten
Bäder und Toiletten sind Feucht- oder Nassräume. Damit besteht ein erhöhter Bedarf zum Lüften. Andererseits sind es aber auch die Räumlichkeiten, in denen man eine besondere Behaglichkeit erwartet. So sollten die Temperaturen folgendermaßen aussehen:
- Bad, Bad mit WC: 20 bis 24 Grad Celsius
- reines WC: 20 Grad Celsius
Die Mindesthöhe wird dabei durch einen erhöhten Boden (Bodenheizung, auf dem Boden verlaufende Installationsleitungen und Rohre) sowie eine gegebenenfalls stärkere Isolierung beeinflusst. Die Mindesthöhe sollte dennoch 2,30 m nie unterschreiten.
Baumaße: Anlagenmaße und Bewegungsflächen
Bei den Maßen sind die Baumaße der jeweiligen Sanitäreinrichtung als auch der Bewegungsraum um diese Einrichtung herum notwendig. Dabei gibt es Mindest- und Komfortmaße, was den Bewegungsraum betrifft. Je nach sanitärer Einrichtung, also Waschmaschinenplatz, Waschbecken, Badewanne oder WV, unterscheidet sich dieser in den Relationen maßgeblich. Die notwendigen Werte können Sie der entsprechenden Fachliteratur für Bautechnik, aber auch den Herstellerangaben der jeweiligen Sanitäranlage entnehmen.
Bautiefe und andere Faktoren
Zu diesen Maßen gehören gerade bei modernen Toiletten (mit Vorwandinstallation) die Bautiefe als auch Ablagehöhen und Flächenmaße dieser Ablagen. Daneben werden bei den Planungen zu den benötigten Maßen auch die Anschlussmaße (Armaturen, Abfluss, Wasserzulauf wie Kalt- und Warmwasser, Strom und Vorwandmaße) berücksichtigt.
Mindest- und Komfortbemaßung
Anhand dieser Daten ergibt sich dann der Mindest- und Komfortbedarf, der bei Bestandsbauten möglich ist. Darauf baut dann die Planung für die Positionierung der verschiedenen Sanitäranlagen auf. Dafür werden Wandabstände und Achsmaße (beispielsweise in einer Flucht) benötigt. Die Raumtiefe und die Vorwandtiefe (oft abhängig von der konkreten Anschlussführung) einbezogen.
Versorgungs- und Installationsleitungen
Dann erfolgt die Planung der Versorgungsleitungen. Dabei muss gegebenenfalls auch ein Überkreuzen der Leitungen berücksichtigt werden. Insbesondere, wenn Sie beispielsweise eine bestehende Toilette versetzen oder umrüsten wollen, kommen noch mehr relevante Daten dazu.
Manche Maße dürfen nicht überschritten werden
Denn Abflussrohre beispielsweise können nicht beliebig verlängert werden. Ab 3 m wird eine Belüftung erforderlich, die maximale Abflussverlängerung sollte 5 m betragen. Die Sturzstrecke (Höhenunterschied des Gefälles) einer liegenden Abflussleitung darf nicht über einen Meter betragen. Gleichzeitig ist das Mindestgefälle 2 Prozent, darf aber maximal ebenfalls nur 5 Prozent betragen.
Versorgungs- und Installationsstränge in Bad und WC
Darüber hinaus müssen sämtliche Versorgungsleitungen den gesetzlichen und bautechnisch relevanten Bestimmungen entsprechen:
- Stromleitungen
- Heizung
- Abwasser
- Wasserzulauf (kalt und warm)
Auflagen, Gesetze, Richtlinien und Bestimmungen
Außerdem beeinflussen gegebenenfalls auch die nachfolgenden Bestimmungen Ihren Um-, An- oder Neubau:
- Brandschutzbestimmungen
- Schallschutzauflagen
- Wärmedämmung (Energieeinsparverordnung EnEV)
- Statik (Sicherheitsberechnungen)
- Nachbarschaftsrechts und Grenzbebauung (beispielsweise bei neuen Toilettenfenstern)
- Baurecht (vom Baugesetzbuch über die jeweilige Landesbauordnung bis hin zum Bebauungsplan)
- etwaige Baugenehmigungen (einfache, vereinfachte und herkömmliche Baugenehmigung)
Baugenehmigungsverfahren und Bauvorlageberechtigung
Planen Sie eine umfassende Bad- und WC-Um- oder Neugestaltung, kann es sogar sein, dass Sie aufgrund möglicher Baugenehmigungsverfahren Planungsunterlagen und Unterschriften auf diesen Dokumenten von bauvorlageberechtigten Personen benötigen.
Bauvorlageberechtigt sind bei herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren Architekten und Bauingenieure, bei kleineren, untergeordneten Bauvorhaben (Wintergarten, Balkon, Dachgaube, Fenster) kann das aber auch der meister des ausführenden Handwerksbetriebs sein.