Anthrazitfarbene Fenster – welche Fassadenfarben passen dazu?
Anthrazitfarbene Fenster zeichnen sich durch einen geradlinigen und modernen Look aus, weshalb sie insbesondere bei Neubauten häufig eingesetzt werden. Diese Fensterrahmen gehören in das Spektrum der neutralen Farben und lassen sich problemlos mit einer Vielzahl an Fassadenfarben kombinieren.
Gute Kandidaten sind zum Beispiel elegante Farbtöne (wie Weiß, Hellbeige, Pastellgelb, Hell- und Dunkelgrau) sowie unterschiedliche Brauntöne. Gleiches gilt für dunkle oder blaustichige Rottöne sowie für Anthrazit, Dunkelblau und sogar Schwarz.
Welche Fassadenfarben eignen sich eher weniger?
Dementsprechend ist die Liste mit Fassadenfarben, die für anthrazite Fenster nicht infrage kommen, eher gering. Ist beispielsweise der Grauton nur wenige Nuancen von der Farbe der Fensterrahmen entfernt, kann ein beißendes Gefühl zwischen der Fassade und dem Fenster entstehen. Auch stark farbiges Violett oder Grün ist nur selten in Kombination mit Anthrazit zu finden.
Im Endeffekt gilt jedoch – alles geht, nichts muss. Entscheiden Sie sich bei anthrazitfarbenen Fenstern am besten für eine Fassadenfarbe, die Ihrem persönlichen Geschmack entspricht.
Muss das Dach ebenfalls zur Fassadenfarbe passen?
Oftmals sind Anthrazit-Fenster in Kombination mit einem anthrazitfarbenen Dach zu finden, sodass sich die beiden Bauteile optisch ergänzen und dem Gebäude eine professionelle Optik verleihen. Prinzipiell gilt aber, dass die Fassadenfarbe nicht nur zu den Fenstern, sondern auch zum Dach passen muss – sonst kann der Gesamteindruck gestört werden.
Achten Sie außerdem darauf, welche Farben die anderen Bauteile in der Umgebung haben. Dazu zählen etwa die Haus- und Garagentür, der Zaun im Vorgarten oder das Material der Auffahrt.
Sind alle Fassadenfarben für anthrazitfarbene Fenster erlaubt?
Unabhängig davon, welche Farbe Ihr Dach und Ihre Fensterrahmen haben, dürfen einige Fassadenfarben nicht in jeder Region verwendet werden. Das Baugesetz legt in § 34 fest, dass sich der Anstrich in die „Eigenart der näheren Umgebung einfügen“ muss, damit das Gebäude nicht zu stark heraussticht. Wie genau die Eigenart definiert ist, wird nicht festgelegt.
Auf dieser Grundlage dürfen Gemeinden und Städte aber Einsprüche gegen spezielle und ungewöhnliche Fassadenfarben erheben, sodass Sie diese vorher mit dem Bauamt absprechen sollten.