Warum wurde Asbest für Wellblech verwendet?
Asbest wurde in der Vergangenheit aufgrund seiner zahlreichen nützlichen Eigenschaften häufig als Baustoff verwendet. Insbesondere als Bestandteil von Wellblechen war er wegen seiner Hitzebeständigkeit, chemischen Beständigkeit, Feuerfestigkeit und Langlebigkeit beliebt. Er konnte auch als Isoliermaterial und zur Schalldämmung verwendet werden.
Wurde ein Gebäude vor 1993 mit Faserzement, Wellplatten, Eternit und Asbestzement hergestellt, können Altbestände auch heute noch zu finden sein. Das gilt vor allem für Dächer und Verkleidungen.
Woran erkenne ich Asbest in Wellblech?
Ob ein Wellblech Asbest enthält, ist nicht immer leicht zu erkennen. Charakteristisch für Asbest ist eine gräuliche bis grünliche Farbe und eine faserige Struktur, die etwa an frischen Bruchkanten zu erkennen ist.
Eine rein optische Begutachtung reicht jedoch nicht aus, um Asbest in alten Wellplatten nachzuweisen. Vielmehr muss im Verdachtsfall eine Fachfirma beauftragt werden, die eine Probenahme und Laboruntersuchung durchführen kann. Für diese Probe müssen bereits viele Schutzvorkehrungen ergriffen werden.
Warum ist Asbest so gefährlich?
Asbest gehört zu den mineralischen Silikaten und besteht aus mikroskopisch kleinen Fasern. Diese sind lungengängig, das heißt, sie können sich beim Einatmen tief in der Lunge festsetzen. Dort können sie gefährliche Krankheiten auslösen, darunter eine spezielle Form von Lungenkrebs (Asbestose).
Deshalb ist die Verwendung von Asbest in Deutschland seit 1993 verboten. Das gilt nicht nur für Wellbleche, sondern auch für alle anderen Produkte aus diesem Material.
Muss asbesthaltiges Wellblech sofort entfernt werden?
Bestätigt sich der Verdacht auf Asbestfasern in Wellblechen, müssen alte Dächer, Fassaden etc. nicht immer sofort abgerissen werden. Vielmehr geht von den asbesthaltigen Wellplatten nur dann ein hohes Gesundheitsrisiko aus, wenn sie beschädigt oder verwittert sind.
Solange also keine Asbestfaser freigesetzt wird, kann die Wellplatte auf dem Dach verbleiben. In allen anderen Fällen muss ein zertifizierter Fachbetrieb mit der Demontage, Asbestsanierung und Entsorgung beauftragt werden. Das schreibt die TRGS 519 vor.