Eine Spindeltreppe benötigt am wenigsten Platz
Wenn beim Ausbauen eines Dachbodens eine Treppe als Zugang geplant wird, besteht immer auch die Option zu einer Wendeltreppe. Die Spindeltreppe ist eine besondere Konstruktionsform der Wendeltreppe und kommt bei eingeschränktem Platzangebot zum Einsatz. Die engsten und kleinsten gespindelten und gewendelten Treppen kommen mit einem Quadratmeter Grundfläche aus.
Baurechtliche Vorgaben definieren Mindestgrößen
Beachtet werden muss, dass ein nutzbare Treppenlaufbreite baurechtlich nach DIN 18065 in Wohnräumen mindestens achtzig Zentimeter betragen muss. Das bedeutet, dass die engstmögliche Wendeltreppe als Spindeltreppe einen Durchmesser von 120 Zentimetern hat.
Die Auftrittsbreite beziehungsweise Länge oder Tiefe der Stufen muss zwischen 23 und 37 Zentimeter liegen. Auf der Lauflinie mittig sind 23 bis 25 Zentimeter anzustreben.
Spindel- und Wendeltreppen dürfen eine größer Höhendifferenz zwischen den Stufen besitzen. Die Steigung pro Stufe darf bis 18 Zentimeter betragen, bei anderen Treppen sind es 16 Zentimeter.
Die lichte Höhe, also Standhöhe, muss auf jeder Stufe der Treppe mindestens zwei Meter betragen. Der Durchgang durch die Geschossdecke muss entsprechend angepasst werden. Eine Falltür über einer Wendeltreppe ist nicht erlaubt. Notwendig ist eine reguläre Tür zum Dachboden, vor der die letzte und breitere beziehungsweise tiefere Stufe der Wendeltreppe ein kleines Podest bildet.
Planung einer dauerhaft offenen Geschossdecke
Wenn die Spindel- oder Wendeltreppe auf einen offenen Dachboden ohne Tür oder andere Abschließbarkeit führen soll, sind folgende Aspekte und Fragen zu bedenken:
- Wie und wo wird beheizt?
- Kann eine nicht vorhandene akustische Barriere später den Wohnkomfort stören?
- Können sich Gerüche aus einer Küche auf dem Dachboden ausbreiten?
- Ist ein Stören durch Beleuchtung möglich und kann ein Sichtschutz montiert werden?
- Wird ein baurechtlich vorgeschriebener Sturzschutz montiert?