Der Einbau – in der Regel nichts für Hobby-Elektriker
Stromzähler sind essenziell für die genaue Ermittlung Ihres Stromverbrauchs und sollten daher stets fachgerecht installiert werden. Der Einbau erfordert spezielle Kenntnisse und Gerätschaften, weshalb diese Aufgabe autorisiertem Fachpersonal vorbehalten ist. Ein ausgebildeter Elektroinstallateur ist in der Lage, die nötigen vorbereitenden Arbeiten wie die Installation des Zählerplatzes und den korrekten Anschluss des Zählers durchzuführen.
- Messstellenbetreiber: Die Installation und der Austausch des Hauptstromzählers fallen in den Zuständigkeitsbereich des Messstellenbetreibers, der häufig auch Ihr Netzbetreiber ist.
- Vermieterpflichten: Sind Sie Mieter, müssen Sie sich nicht selbst um den Zählereinbau kümmern; Ihr Vermieter ist verpflichtet, dies durch Fachkräfte erledigen zu lassen.
Auch wenn Sie technisches Geschick mitbringen, sollten Sie von einer Eigenmontage absehen, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden und die Eichrichtlinien einzuhalten. Für Zwischenzähler, die beispielsweise in Einliegerwohnungen oder für bestimmte Geräte genutzt werden, können geübte Personen gegebenenfalls selbst tätig werden. Dennoch wird auch hier dringend empfohlen, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Fehler zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.
Digitaler Stromzähler oder Smart Meter?
In allen Haushalten in Deutschland müssen bis spätestens 2032 digitale Stromzähler installiert sein. Diese neue Generation von Stromzählern bringt zahlreiche Vorteile mit sich und ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer effizienteren und nachhaltigeren Energienutzung.
Digitale Stromzähler (Moderne Messeinrichtungen)
Digitale Stromzähler, auch als moderne Messeinrichtungen bekannt, zeichnen sich durch ihre Fähigkeit aus, den Stromverbrauch präzise und zeitnah zu erfassen und zu speichern. Diese Stromzähler zeigen detailliert an, wann und wie viel Strom verbraucht wurde, was Ihnen eine bessere Kontrolle über Ihren Energieverbrauch ermöglicht. Sie können den Verbrauch der letzten zwei Jahre einsehen, was Sie dabei unterstützt, Energieeinsparpotenziale zu erkennen und gezielt umzusetzen. Sie sind die Standardausstattung für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von weniger als 6.000 Kilowattstunden.
Smart Meter (Intelligente Messsysteme)
Smart Meter sind erweiterte digitale Messsysteme, die eine Kommunikationsschnittstelle, das sogenannte Smart-Meter-Gateway, beinhalten. Diese erlauben es, den Stromverbrauch in Echtzeit an den Messstellenbetreiber zu übermitteln. Smart Meter sind für Haushalte mit einem jährlichen Verbrauch von über 6.000 Kilowattstunden verpflichtend und bieten viel mehr als reine Datenerfassung. Sie können aktiv zur Steuerung und Optimierung Ihres Stromverbrauchs beitragen.
Vorteile eines Smart Meters sind:
- Echtzeitdaten: Mit einem Smart Meter können Sie Ihren aktuellen Stromverbrauch jederzeit einsehen.
- Fernwartung und -ablesung: Der Zählerstand kann automatisch und in Echtzeit an den Messstellenbetreiber übermittelt werden, was manuelle Ablesungen überflüssig macht.
- Optimierung des Stromverbrauchs: Smart Meter können helfen, die Nutzung von Strom auf Zeiten mit niedrigeren Tarifen zu verschieben, was insbesondere bei dynamischen Stromtarifen von Vorteil ist.
Die Einführung digitaler Stromzähler und Smart Meter ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende. Diese Technologien bieten eine bessere Übersicht über den eigenen Energieverbrauch und tragen zur Stabilisierung und Effizienzsteigerung der Stromnetze bei. Betreiber von Erzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen profitieren von den verbesserten Messmöglichkeiten und der genauen Datenübermittlung durch Smart Meter.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Infrastruktur den Anforderungen genügt, um rechtzeitig auf die neuen Systeme umgestellt zu werden. Falls erforderlich, können Sie sich von Ihrem Messstellenbetreiber beraten lassen, um den Wechsel reibungslos und effizient zu gestalten.
Der Ablauf des Zählerwechsels – Schritt für Schritt
- Vorabinformation: Sie erhalten rechtzeitig, meist drei Monate vor dem geplanten Wechsel, eine schriftliche Benachrichtigung von Ihrem Messstellenbetreiber. Diese informiert Sie über den anstehenden Zählerwechsel und mögliche Kosten.
- Terminabstimmung: Circa zwei Wochen vor dem eigentlichen Wechsel wird der Messstellenbetreiber oder ein beauftragtes Unternehmen Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um einen konkreten Termin zu vereinbaren. Sollte dieser Termin für Sie nicht passen, besteht die Möglichkeit, einen Alternativtermin abzustimmen.
- Vorbereitung des Zählerplatzes: Stellen Sie sicher, dass der Zugang zum Zählerschrank frei und zugänglich ist. Empfehlenswert ist es, alle empfindlichen elektronischen Geräte vom Netz zu trennen, da der Strom während des Wechsels kurzzeitig unterbrochen wird.
- Austausch des Zählers: Ein qualifizierter Elektroinstallateur wird am vereinbarten Termin den alten Zähler ausbauen und das neue Gerät installieren. In der Regel dauert die Installation etwa 15 Minuten.
- Inbetriebnahme und PIN-Freischaltung: Nach der Installation des neuen Zählers wird er in Betrieb genommen. Falls es sich um eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem handelt, erhalten Sie zur Gewährleistung des Datenschutzes eine PIN, mittels derer Sie Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten haben.
- Abschlussinformation: Nach dem Zählertausch wird Ihnen eine Informationskarte hinterlassen, die die Zählernummer des alten und neuen Geräts sowie die abgelesenen Stände dokumentiert.
So stellen Sie sicher, dass der Wechsel reibungslos verläuft und Sie von den Vorteilen der neuen Zähltechnologie profitieren können.
Kosten – Wer trägt die Ausgaben?
Die Finanzierung des Einbaus und Betriebs eines neuen Stromzählers wird überwiegend durch den Messstellenbetreiber übernommen. Als Verbraucherin oder Verbraucher tragen Sie jedoch die jährlichen Messentgelte, die vorrangig die Kosten für die Installation, den Betrieb und die Wartung des Zählers abdecken. Für einen einfachen digitalen Stromzähler belaufen sich diese Entgelte auf maximal 20 Euro jährlich, während für ein Smart Meter bis zu 40 Euro pro Jahr fällig werden können.
Falls im Zuge des Zählerwechsels bauliche Anpassungen am Zählerschrank notwendig sind, wie etwa dessen Vergrößerung oder Erneuerung, tragen die Eigentümerinnen und Eigentümer der Immobilien die anfallenden Kosten. Diese können je nach Umfang der Arbeiten bis zu 2000 Euro betragen. In Mietobjekten obliegen diese zusätzlichen Ausgaben dem Vermieter.
Es ist ebenfalls zu beachten, dass bei einem freiwilligen Einbau eines Smart Meters ab 2025 einmalig maximal 30 Euro fällig werden können. Bei notwendigen Umbaumaßnahmen, etwa durch den Einbau einer Photovoltaikanlage oder anderer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, müssen Eigentümer ebenfalls für eventuelle Anpassungen aufkommen.
Durch diese Struktur wird sichergestellt, dass neben den umsetzbaren Jahresentgelten keine zusätzlichen, unvorhergesehenen Kosten für Mieterinnen und Mieter entstehen, während Immobilieneigentümer für die bauliche Infrastruktur verantwortlich bleiben.
Sie haben die Wahl – Wechsel des Messstellenbetreibers
Seit der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes haben Sie die Möglichkeit, Ihren Messstellenbetreiber frei auszuwählen. Dies bedeutet, dass Sie nicht zwingend an den örtlichen Netzbetreiber gebunden sind und potenziell finanzielle Vorteile nutzen können.
Um Ihren Messstellenbetreiber zu wechseln, sind folgende Schritte notwendig:
- Prüfen Sie Ihren aktuellen Vertrag: Besonders wichtig ist dies bei bestehenden Vereinbarungen, da Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten berücksichtigt werden müssen.
- Vergleichen Sie die Anbieter: Es gibt sowohl den grundzuständigen Messstellenbetreiber als auch mehrere wettbewerbliche Anbieter. Ein Vergleich der Konditionen lohnt sich, da die gesetzlichen Preisobergrenzen nur für den grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten.
- Anfrage und Angebot einholen: Kontakten Sie den gewünschten Messstellenbetreiber und bitten Sie um ein Angebot, das die gewünschten Leistungen und Kosten umfasst.
- Wechsel einleiten: Der neue Messstellenbetreiber übernimmt in der Regel die formale Abwicklung des Wechsels, inklusive der Kündigung beim bisherigen Betreiber.
Für Mieterinnen und Mieter gilt es, die Zustimmung des Vermieters einzuholen, wenn der Betreiberwechsel angestrebt wird. Die dafür relevanten gesetzlichen Vorgaben fordern unter anderem, dass keine Mehrkosten im Vergleich zum bisherigen Messstellenbetrieb entstehen dürfen.
Durch die Wahl eines alternativen Messstellenbetreibers können Sie oft von besseren Konditionen und erweiterten Serviceleistungen profitieren, besonders wenn Ihr Haushalt bereits mit einem digitalen Zähler ausgestattet ist oder diesen bald erhalten soll. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Energiekosten transparenter zu gestalten und potenziell zu senken.
Stellen Sie sicher, dass der neue Messstellenbetreiber die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllt, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die vorhandenen Optionen, um den Messstellenbetreiber zu finden, der Ihren individuellen Bedürfnissen am besten entspricht.