Ausnahmegenehmigungen werden selten erteilt
Ein Wespennest kann lästig sein, steht aber unter besonderem Naturschutz. Zuständig für alle Fragen und eventuelle Sondergenehmigungen zum Entfernen, Umsiedeln oder Vertreiben ist fast überall die untere Naturschutzbehörde. Wenn von dem Wespennest eine unmittelbare Gefahr für menschliche Gesundheit und Leben ausgeht, können Sondererlaubnisse auch für das Anwenden des Ausräucherns genehmigen.
Folgende Gründe können vorliegen, um eine Ausnahmeerlaubnis zu erhalten:
- Allergie bei Bewohnern des Gebäudes und Grundstücks
- Großes Kinderaufkommen wie in Kindergarten und Schule
- In Altenheimen und Seniorenresidenzen
- Notwendige Dacharbeiten können nicht durchgeführt werden
Wer auf eigene Faust ausräuchert, nimmt folgende drei Risiken in Kauf:
1. Die Handlung ist strafbar und wird mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet
2. Die Tiere reagieren aggressiv und stürzen sich in stechenden Wolken auf den Angreifer
3. Die Brandgefahr von Dachgebälk und Dämmstoffen ist hoch. Jeglicher Versicherungsschutz entfällt.
Umsiedeln vor ausräuchern, vergiften und zerstören
Auch wenn eine Genehmigung erteilt wurde, ist das Ausräuchern selten der erste Weg, der von einem professionellen Kammerjäger oder Schädlingsbekämpfer gewählt wird. Wespen sind keine Schädlinge, sie zählen zu den Nützlingen. Daher wird immer zuerst versucht, das Nest zu erhalten und unbeschädigt umzusiedeln.
Ein professioneller Betrieb, der sofort mit verletzenden, zerstörenden oder sogar tötenden Methoden eingreift, will vor allem Geld verdienen und interessiert sich nicht für den hohen biologischen Wert der Wespen. Je nach den Mitteln, die beim Ausräuchern angewendet werden, kann das Vorgehen mit dem Naturschutz konform gehen. Dabei dürfen Wespen nur vertrieben, aber nicht verletzt werden.