Wann wird ein Wespennest an der Dachrinne zum Problem?
Wespen suchen sich nicht immer ganz unproblematische Orte für ihren Nestbau aus. Auf einem einsamen Dachboden oder an einem wenig frequentierten Schuppen kann man sich meist gut mit den Tieren arrangieren. Und auch an einer Dachrinne stört ein Wespennest oft nicht. So gilt auch hier der Grundsatz, dass man möglichst in Frieden mit dem Volk leben sollte, bis es im Herbst sowieso ausstirbt und das Nest endgültig verwaist. Danach kann man das leere Nest immer noch entfernen, wenn es optisch stört. In folgenden Fällen muss die Sache doch ernster genommen werden:
- Funktion der Dachentwässerung ist beeinträchtigt
- von Insektengiftallergie betroffene Hausbewohner sind direkt gefährdet
Wie kann das Wespennest die Dachrinnenfunktion beeinträchtigen?
Meist ist ein Wespennest an der Dachrinne ganz unkritisch für die Funktion der Dachentwässerung. Denn in der Regel bauen die Wespen ihr Nest zum Schutz vor Witterung unter der Dachrinne und nicht etwa mittendrin. Bei besonders großen Nestern, die ungünstig an den Elementen des Dachentwässerungssystems befestigt sind, können die Dachrinne und das Fallrohr allerdings durchaus in Mitleidenschaft gezogen werden. Verbiegungen oder Aufwölbungen sind zwar sehr unwahrscheinlich, dafür können aber Verstopfungen durch Nestteile in der Rinne oder dem Fallrohr entstehen. Ein Indiz dafür ist das Überlaufen der Dachrinne an der Stelle des Wespennests.
Wann sind Wespen an der Dachrinne gefährlich für Bewohner?
Grund zur Sorge um die eigene Gesundheit muss man sich bei einem Wespennest am Haus selten machen. Besonders dann, wenn das Nest sich an einer Stelle wie einer Dachrinne befindet, die vergleichsweise weit von den Wegen und Aufenthaltsorten der menschlichen Bewohner entfernt ist. Kritisch kann ein Wespennest an der Dachrinne allerdings werden, wenn sich zum Beispiel ein Dachfenster direkt über der Stelle befindet und/oder Bewohner unter einer Insektengiftallergie leiden.
Wann sollte das Nest entfernt werden?
Ein Wespennest vor der natürlichen Verwaisung zu entfernen, ist immer gründlich abzuwägen und möglichst zu vermeiden. Nicht umsonst stehen Wespen unter Naturschutz und dürfen nicht grundlos gestört, gefangen oder getötet werden. Ist die Dachrinnenfunktion allerdings eindeutig beeinträchtigt, steht der Hausbesitzer wiederum vor dem Baurecht in der Pflicht, diese wiederherzustellen. Auch wenn eine akute Gefahr für unter Insektengiftallergie leidende Hausbewohner besteht, ist eine Nestentfernung angesagt. In jedem Fall muss die Maßnahme aber durch die örtliche Naturschutzbehörde genehmigt und von Fachleuten durchgeführt werden.