Kleine Balkone werden vom Wespennest blockiert
Ein Balkon vor allem an Mehrfamilienhäuser ist meist nur wenige Quadratmeter groß. Da als Mindestabstand zu einem Wespennest und dem Flugweg der Tiere zwei Meter gelten, ist das aus Platzgründen oft nicht einzuhalten. Während ein Wespennest am Haus meist keine besonderen Vorkehrungen erfordert, um den Tieren und ihrem Nest aus dem Weg zu gehen, ist das auf einem Balkon oft unmöglich.
Sollte der Balkon größer sein, wie es an Einfamilienhäusern oft der Fall ist, kann der Bereich rund um den Standort des Nests abgesperrt werden. Gut eignen sich senkrecht aufgespannte Sonnensegel oder Windstellwände. Sie verhindern nicht nur die zu große Annäherung von Personen, sondern lenken die Flugwege der Wespen um.
Präventive Schutzmaßnahmen
Um die Ansiedlung eine Jungkönigin und den Bau eines Wespennests im Balkongeländer zu verhindern, sollten alle Rohre verschlossen werden. Eventuell beschädigte Bretter, Latten und Leisten müssen zumindest soweit repariert werden, dass keine Hohlräume und Löcher mehr vorhanden sind.
Nur etwa einen bis anderthalb Monate im Jahr sind Jungköniginnen unterwegs, um einen Nistplatz zu suchen. Ab Mitte April bis Ende Mai ist es meist noch zu kühl für längere Balkonaufenthalte für Menschen. In dieser Zeit kann ein engmaschiges, über das Geländer geworfene Mückennetz der Königin den Weg versperren.
Wespen lassen sich mit einigen Gerüchen abschrecken. So können beispielsweise Basilikum und Lavendel als Pflanzen oder getrocknet in ausgehängten Säckchen die Wespenkönigin fernhalten. Auch mit Nelken gespickte Zitronen erfüllen diesem Zweck.
Wenn der Bau schon begonnen hat
Es sollte im oben genannten Zeitraum möglichst auf einzelne Wespen geachtet werden, die auf dem Balkon herumfliegen. Da jeder Ausflug einer Jungkönigin etwa zwanzig Minuten dauert, reicht eine halbe Stunde Beobachtung, um sie zu Gesicht zu bekommen.
Solange die Königin noch alleine ist (etwa drei bis vier Wochen ab der ersten Wabe), kann das Wespennest im Anfangsstadium entfernt werden, ohne den Arten- und Naturschutz zu verletzen.