Unterschätztes Gewicht: der Whirlpool und die Statik der Garage
Es ist an sich schon eine grundsätzliche Frage der Baustatik, ob das Dach einer Garage prinzipiell begehbar gemacht und als Garten genutzt werden kann. Bei besonders stabil gebauten Garagen mag diese Frage von einem Baustatiker durchaus mit Ja zu beantworten sein. Allerdings sollten Sie nicht unterschätzen, welches zusätzliche Gewicht ein Whirlpool mit sich bringt. Dieses setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
- Untergrund, Whirlpool und Filtertechnik
- das Wasser im Whirlpool
- die darin badenden Personen
So kann insgesamt für einen gefüllten Whirlpool je nach Bauart, Wasserinhalt und Personenanzahl rasch ein Gesamtgewicht von 1.000 bis 2.000 kg zusammenkommen. Bevor Sie daher Ihren Plan eines Whirlpools auf dem Dach in die Tat umsetzen, sollten Sie Ihr Vorhaben unbedingt durch einen Statiker absegnen lassen. Sofern die sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind, könnte für die Nutzung des Garagendachs als Standort für den Whirlpool auch der Einbau zusätzlicher Stützelemente in Betracht kommen.
Ein Windschutz sollte nicht fehlen
Bei jeder Nutzung eines Garagendachs als Standort für einen Pool, ein Gartenhaus oder ein Hochbeet sollten Sie nicht vergessen, dass diese Dinge auf einem erhöhten Garagendach der Witterung ungleich stärker ausgesetzt sind als am Boden zwischen Sträuchern, Bäumen und Häuserwänden.
Insbesondere aufblasbare Whirlpools können auf einem Garagendach nur relativ schlecht verankert werden. Je nach Füllstand und Windstärke könnte sich ein solcher Aufblaswhirlpool auf der Dachterrasse bei bestimmten Windstärken mitunter verselbständigen.
Der nötige Windschutz kann mit dem ohnehin als Absturzsicherung notwendigen Zaun kombiniert werden.
Achtung: auch aufblasbare Whirlpools können zu rechtlichen Problemen führen
Selbst wenn die Statik eines Garagendachs die Aufstellung eines Whirlpools erlaubt, bedeutet das nicht, dass eine solche Nutzung der Dachfläche auch rechtlich ohne Weiteres zulässig ist. Dabei macht es auch nicht unbedingt einen Unterschied, ob es sich um einen fest installierten Whirlpool oder um einen nur saisonal genutzten Aufblaspool handelt. Auch eine konkrete Störung der Nachbarn muss nicht gegeben sein, um ein solches Projekt aus rechtlicher Sicht infrage zu stellen.
Schließlich handelt es sich bei einer Nutzung des Garagendachs als Standort für einen Whirlpool um eine Nutzungsänderung. Diese stellt den Sonderstatus von Garagen mit der Möglichkeit, diese ganz an die Grundstücksgrenze heranzurücken, infrage. Bevor Sie also große Umbaupläne schmieden, sollten Sie diese Frage sowohl mit den direkten Grundstücksnachbarn, als auch mit dem örtlich zuständigen Bauamt erörtern. Geben alle zuständigen Stellen grünes Licht, steht der Entspannung im eigenen Whirlpool nichts im Wege.