Gängige Größenvorgaben
Ein Gewächshaus ist abgesehen von eventuell erlaubten kleineren baulichen Maßnahmen wie gemauerter Grill oder verankerte Sitzgruppen das einzig erlaubte Bauwerk neben der Laube. Die maximale Größe regelt jede Satzung, wobei es sowohl relative Werte im Bezug zur Gartenlaube als auch absolute Quadratmeterzahlen gibt. Folgende Maße werden üblicherweise erlaubt:
- Sechs bis 14 Quadratmeter Grundfläche
- Bis zu 2,20 Meter Giebelhöhe
- Sechs bis zwanzig Prozent der Laubengröße
Andere Regelungen wie die Berechnung der Anbaufläche im Kleingarten oder der erlaubte Grad an Bodenversiegelung können die lokale Regelung beeinflussen.
Nutzungsbedingungen
Ein Gewächshaus darf nur zu seinem bestimmten Zweck genutzt werden. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, dort ein Lagerort im Sinne eines Geräteschuppens mit entstehen zu lassen.
Der Bau eines Gewächshauses muss beim Vorstand mindestens angezeigt und in manchen Fällen zur Genehmigung beantragt werden. Holzrahmen als Scheibenhalter werden meist mit geringerem Widerstand als ein Metallgerüst akzeptiert.
Kalt-, temperiertes oder Treib- beziehungsweise Warmhaus
Ein Kalthaus besitzt keine Heizung und muss durch Dämmung oder eine entsprechende technische Vorrichtung frostfrei gehalten werden.
Ein temperiertes Gewächshaus mit Temperaturen zwischen zehn bis Grad Celsius braucht eine moderate Stromversorgung beispielsweise mir Solarzellen oder einen Ofen mit folgenden möglichen Brennstoffen:
- Gas
- Holz
- Öl
- Petroleum
Auf jeden Fall muss die Anlage und Art der Beheizung vom Verein genehmigt und gegebenenfalls vom Schornsteinfeger als Feuerstätte abgenommen werden.
Als weitere Heizarten sind Kompostanlagen und Strom, wenn vorhanden, möglich. Für Treib- beziehungsweise Warmhäuser mit Temperaturen zwischen 17 und 25 Grad sind entsprechend leistungsfähigere Heizmethoden erforderlich.