Die Idee der Mietpreisbremse
Da in Stadtgebieten die Mieten in den letzten Jahren teilweise explosionsartig angestiegen sind, muss laut Politik eine Mietpreisbremse zum Einsatz kommen. Diese verhindert, dass zum Beispiel beim Einzug eines neuen Mieters die Miete völlig frei festgelegt werden darf. Eine Erhöhung darf nun höchstens bis zu einer Grenze vorgenommen werden, die 110 Prozent der ortsüblichen Mieten nicht übersteigt. Höhere Mieten dürfen nicht verlangt werden.
Die Ausnahmen von der Regel
Eine ganze Reihe Ausnahmen sorgt dafür, dass die geplanten Auswirkungen der Mietpreisbremse geschmälert werden. Ob Sie von der neuen Regelung betroffen sind, zeigt Ihnen auf einen Blick die Firma Lexware. Dort bekommen Sie auch ein kostenloses E-Book mit weiteren Details.
Die Regelung gilt zunächst einmal nur auf Wohnraum. Bei der Mietung oder Vermietung von Gewerberäumlichkeiten findet sie keine Anwendung. Mietverträge, die vor der Einführung der Bremse abgewickelt wurden, sind nicht betroffen. Bestehende Mietpreise müssen also nicht geändert werden. Auch wenn die letzte Miete bereits über den zulässigen 10 Prozent lag, können neue Mietverträge für denselben Preis abgeschlossen werden und müssen nicht nach unten korrigiert werden.
Die Mietpreisbremse gilt außerdem nicht für renovierte und neue Bauten. Als Neubauten zählen alle Gebäude, die zum ersten Mal nach dem 1.10.2014 bewohnt waren. Im Fall von Renovierungen müssen diese Arbeiten so umfassend sein, dass sie mindestens ein Drittel von dem kosten, was ein vergleichbarer Neubau gekostet hätte. Die Mietpreisbremse gilt auch nur in Städten mit Wohnungsnot, die von den zuständigen Bundesländern festgelegt wurden und nicht bundesweit.
Bisherige Umsetzung
Zunächst einmal hatte die Mietpreisbremse genau das Gegenteil ihres eigentlichen Ziels zur Folge. In den Monaten vor der Einführung erhöhte etwa die Hälfte aller deutschen Privatvermieter ihre Mietpreise – vor allem in München und Düsseldorf. Bisher gleicht die geografische Verteilung zum Beispiel in Bayern noch einem Flickenteppich. In einer Gemeinde gilt sie, in der nächsten nicht. Dadurch entstehen ungerechte Ungleichheiten.
Erste Erfahrungen zeigen, dass sich viele Vermieter nicht an die Mietpreisbremse halten und dass es für Mieter gar nicht so leicht ist, diesen auf die Schliche zu kommen. Außerdem ist gerade in den betroffenen Städten der Wohnungsmangel ja so hoch, dass man froh ist, überhaupt eine Wohnung gefunden zu haben. Deshalb schrecken viele davor zurück, den Vermieter auf die Höhe der Miete festzunageln.
Zukünftige Entwicklungen
Prognosen besagen, dass Immobilienbesitzer zukünftig von kleineren Renovierungsarbeiten absehen werden, um dann später alles auf einmal zu machen und danach die Mieten ohne Beschränkung zu erhöhen. Auch die Festlegung des ortsüblichen Mietspiegels ist problematisch und wird vermutlich noch für Rechtsstreite sorgen. Mit Hinsicht auf ähnliche Regelungen in der Vergangenheit in Spanien und den USA bleibt außerdem zu befürchten, dass der vorhandene Wohnraum immer ungleicher aufgeteilt wird, dass mehr Menschen obdachlos werden und Familien mit Kindern auf kleinem Raum leben müssen. Eine Beseitigung des Wohnungsmangels in manchen Großstädten ist auch durch die Mietpreisbremse nicht in Sicht.