Den Wohnkomfort in einem Altbau durch einen Wintergarten steigern
Moderne Wohngebäude sind häufig mit relativ großen Fensterflächen ausgestattet, damit möglichst viel natürliches Tageslicht in das Innere der Wohnräume fallen kann. Durch verbesserte Materialien und Mehrfachverglasungen ist dies trotz der heutzutage durchaus strengen Energiesparvorschriften durchaus möglich. In Altbauten sind die Fenster im Vergleich dazu oft relativ klein dimensioniert. Besonders auffallend ist dies zum Beispiel bei historischen Fachwerkhäusern.
Wenn ein Altbau unter Denkmalschutz steht, kommt ein Umbau für eine Verbesserung des Wohnkomforts natürlich nur sehr eingeschränkt in Frage. Aber auch Altbauten ohne Denkmalschutzauflagen werden aus Kostengründen nur selten in ihrer Substanz verändert. Dafür kann ein nachträglich angebauter Wintergarten für das gewünschte Plus beim Wohnkomfort sorgen. Immerhin kann ein Wintergarten heutzutage viel mehr als nur eine überdachte Terrasse sein. Mit einer entsprechenden Bauweise kann ein Wintergarten zur vollwertigen und ganzjährig nutzbaren Wohnraumerweiterung werden:
- als Wohnzimmer mit Ausblick in den Garten
- als Küche
- als Esszimmer
- als Schlafzimmer
Der Wintergarten als Verbindung zwischen Altbau und Neubau
Im Zuge der Nachverdichtung in bestehenden Wohngebieten kommt es nicht selten dazu, dass im Garten eines Altbaus ein frei stehender Neubau realisiert werden soll. Wenn ein solcher Neubau eigentlich der Erweiterung des Bestandsgebäudes dienen soll, kommt mitunter ein Wintergarten als Verbindungsbau in Betracht.
Ein als Verbindungsgang geplanter Wintergarten sorgt nicht nur dafür, dass man bei jedem Wetter warm und trocken zwischen den beiden Gebäudetrakten wechseln kann. Mit geschickter Planung kann ein Wintergarten mit Glasdach sogar die Kraft der Sonne nutzbar machen und so die Heizkosten senken. Außerdem lässt sich auf diese Weise auch architektonisch oft elegant eine Verbindung zwischen verschiedenen Baustilen herstellen.
Wintergärten im Einklang mit dem Denkmalschutz errichten
Bevor ein Altbau mit einem Wintergarten erweitert werden kann, müssen rechtliche Fragen natürlich vorab geklärt werden. Trotz Denkmalschutz können oft erstaunlich viele Projekte verwirklicht werden, wenn die zuständige Behörde frühzeitig in alle Planungsschritte involviert wird.
Die Sache ist meist etwas leichter, wenn in die originale Bausubstanz des Altbaus nicht eingegriffen werden muss, da es sich beim geplanten Wintergarten zum Beispiel um ein Anlehnhaus handelt. Außerdem wäre als Alternative zu einem Wintergarten fallweise auch denkbar, ein frei stehendes Gewächshaus als Wintergarten zu nutzen.