Regionale Bestimmungen und Landesbauordnungen
Kaum ein Wintergarten ist nicht genehmigungspflichtig. Neben der Größe des Wintergartens kommt es auch auf den Zweck an. In einigen Regionen sind Gewächshäuser deutlich leichter zu errichten als Wintergärten. Generell ist aber immer die Landesbauordnung ebenso einzuhalten wie die regionalen Bestimmungen.
Was gehört zum Bauantrag dazu?
Die Menge an Papier kann recht umfangreich sein, die selbst für einen einfachen Wintergarten schon eingereicht werden muss. Man sollte sich erkundigen, was vor Ort tatsächlich alles notwendig ist.
- Bauzeichnungen in mehrfacher Ausfertigung
- Lageplan vom betreffenden Grundstück – amtlich anerkannt
- Lageplan meist auch von den Nachbargrundstücken
erforderlich – ebenfalls amtlich anerkannt - Bauantrag ausgefüllt und vom Bauherrn unterschrieben
- ausgefüllte Baubeschreibung
- statische Berechnung
- Erhebungsbogen für die Statistik
Pläne und Architekt – Erleichterung für Bauherren
Wenn der neue Wintergarten von einem Architekten geplant und beaufsichtigt wird, kann dies nicht nur Kosten verursachen. Der Architekt kennt sich sowohl mit den örtlichen Baubestimmungen aus als auch mit der Anfertigung der diversen Pläne und Anträge.
Daher spart der Einsatz eines Architekten letzten Endes Zeit und Arbeit. Außerdem werden Fehler bei der Antragstellung vermieden, die eine Baugenehmigung sonst vielleicht verhindern können.
Bausätze bringen die Pläne meist schon mit
Fertige Bausätze, die lediglich nach dem Legoprinzip noch zusammengefügt werden müssen, bringen in der Regel eine Statik und die entsprechenden Pläne mit. Darauf sollte man als Bauherr bei dem Kauf des Bausatzes achten, denn es erleichtert den Bauantrag natürlich erheblich.
Freistellungsverfahren – örtlich wird auf Baugenehmigung verzichtet
Regional kann im Rahmen eines Freistellungsverfahrens auch ohne eine richtige Baugenehmigung gebaut werden. Dazu muss das Bauamt aber schriftlich mitteilen, dass kein Verfahren zur Baugenehmigung des Wintergartens durchgeführt werden muss. Man sollte keinesfalls mit dem Bau beginnen, bevor diese schriftliche Bestätigung da ist.
Nicht ohne das Bauamt einen Wintergarten planen
Es ist nicht ratsam, den Bau des Wintergartens ohne die Bewilligung des Bauamtes durchzuführen. Zum einen kann es im schlimmsten Fall passieren, dass der schöne Wintergarten bald wieder abgerissen werden muss.
Außerdem wird man wohl kein seriöses Bauunternehmen finden, dass dabei mitmacht. Passiert einem Arbeiter etwas, während er einen derartigen Bau errichtet, hat der Bauherr unter Umständen eine Schadensersatzpflicht und eine Strafe zu zahlen.