Bebauungsplan in Reihenhaussiedlungen
Die Bebauungspläne der Siedlungen mit Reihenhäusern sind oft extrem eng gefasst. Teilweise darf nicht einmal eine einfache Terrassenüberdachung oder ein Gerätehaus aufgestellt werden. Ein Wintergarten ist dort häufig vollkommen ausgeschlossen.
Dennoch sollte niemand ohne eine Baugenehmigung bauen, denn in diesem engen Grundstücksverbund, wird garantiert einer der Nachbarn das Bauamt benachrichtigen.
Bausatz für den kleinen Wintergarten
Je kleiner der Wintergarten an einem Reihenhaus, desto leichter wird sicherlich eine Baugenehmigun erteilt werden. Dennoch sollte der Bauherr unbedingt die Baugenehmigung vor dem Kauf anfragen.
Es gibt Bausätze mit Konstruktionen aus Holz oder Aluminium, die auch selbst aufgebaut werden können. Besonders schlank und platzsparend sind die Alubausätze für Wintergärten.
Optisch anpassungsfähig
Die Optik der Reihenhaussiedlung sollte von dem neuen Wintergarten aufgegriffen werden, damit er sich nicht zu sehr in den Vordergrund spielt.
In manchen Siedlungen ist sogar die Zustimmung der kompletten Hausbesitzerversammlung zu einem neuen Bau notwendig. Da ist es leichter, eine Einwilligung zu erhalten, wenn das Modell nicht allzu extravagant geplant ist.
Brandschutz – das heiße Thema
Die Landesbauordnungen der verschiedenen Bundesländer sind recht unterschiedlich. Allerdings sind in vielen Ländern inzwischen strengere Gesetze in Kraft getreten, bezüglich des Brandschutzes in Wintergärten.
Oft wird eine Brandschutzmauer zumindest an einer Seite verlangt, die bis zum Dach reichen muss und nicht von Fenstern durchbrochen sein darf. Umgehen kann der Bauherr diese Regel nur mit einem hochwertigen Glas der Feuerschutzklasse 90. Dieses ist allerdings sehr teuer und schwer.