Das Eichdatum auf der Wasseruhr – so finden Sie es
Das Eichdatum Ihrer Wasseruhr ist auf der Vorderseite des Zählers gut ablesbar. Unabhängig vom Hersteller befindet sich das Datum üblicherweise neben anderen wichtigen Informationen. Bei traditionellen Wasseruhren ist eine gelbe Eichmarke angebracht, auf der der Name der Prüfstelle, die Prüfnummer und das Jahr der letzten Eichung vermerkt sind. Das Jahr wird entweder unten oder rechts auf der Markierung angegeben.
Falls Ihre Wasseruhr keine gelbe Eichmarke, sondern eine MID-Konformitätsmarke besitzt, beachten Sie folgende Merkmale:
- Links: CE-Kennzeichnung für die MID-Konformität
- Mitte: Metrologiekennung und Baujahr des Geräts, das als Ersteichdatum dient
- Rechts: Kennung der Konformitätsbewertungsstelle
Das angegebene Jahr auf der Markierung zeigt lediglich das Jahr der letzten Eichung oder der MID-Konformität an und nicht das exakte Datum.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Wasseruhr ordnungsgemäß geeicht ist, um eine genaue Abrechnung Ihres Wasserverbrauchs zu gewährleisten und rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
Was ist, wenn keine Eichmarke vorhanden ist?
Sollte Ihre Wasseruhr weder eine gelbe Eichmarke noch eine MID-Konformitätsmarke aufweisen, ist der Zähler vermutlich nicht geeicht. Gemäß dem Mess- und Eichgesetz dürfen Wasseruhren ohne gültige Eichung im geschäftlichen Verkehr nicht zur Abrechnung verwendet werden. Die möglichen Folgen sind:
1. Ungültige Abrechnung:
Mieter oder Benutzer können die Zahlung verweigern, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann.
2. Bußgelder:
Eine fehlende Eichung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
3. Schätzverfahren:
Ohne gültige Messeinrichtung muss der Wasserverbrauch geschätzt werden, was oft zu Ungunsten der Mieter ausfallen kann.
Um diese Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie bei Verdacht auf eine nicht geeichte Wasseruhr schnell handeln:
- Überprüfung und Austausch: Kontaktieren Sie die örtliche Eichbehörde oder einen zertifizierten Dienstleister.
- Dokumentation: Notieren Sie den Zustand und das Baujahr der Wasseruhr.
- Rechtliche Absicherung: Informieren Sie sich über rechtliche Schritte, um Konflikte zu vermeiden.
Sorgen Sie dafür, dass alle Wasseruhren in Ihrem Verantwortungsbereich geeicht sind, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.
Die Eichfrist beachten
Für Kaltwasserzähler beträgt die gesetzliche Eichfrist sechs Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Wasseruhr neu geeicht oder ausgetauscht werden, da im Laufe der Zeit Messungenauigkeiten auftreten können.
Falls der Zähler nach Ablauf der Eichfrist nicht erneuert wird, dürfen die Messeergebnisse nicht mehr zur Abrechnung verwendet werden. Dies verstößt gegen das Mess- und Eichgesetz und kann sowohl rechtliche Schwierigkeiten als auch finanzielle Nachteile zur Folge haben.
Um sicherzustellen, dass Ihre Wasseruhr immer ordnungsgemäß geeicht ist, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Regelmäßige Überprüfung: Notieren Sie das Eichjahr und setzen Sie eine Erinnerung für den nächsten Termin.
- Planung des Austausches: Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für den Austausch oder die Neueichung.
- Dokumentation: Bewahren Sie alle Unterlagen zur Eichung auf, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, dass der Zähler ordnungsgemäß geeicht ist.
Auf diese Weise gewährleisten Sie eine präzise und rechtlich einwandfreie Abrechnung Ihres Wasserverbrauchs.