Gesetzliche Grundlagen: Wohnflächenverordnung vs. DIN-Norm
Die Berechnung der Wohnfläche ist in Deutschland durch die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN-Norm 277 geregelt, die unterschiedliche Ergebnisse liefern.
Wohnflächenverordnung (WoFlV): Seit 2004 legt die WoFlV fest, welche Räume zur Wohnfläche zählen. Kellerräume, Garagen und Heizungsräume zählen nicht zur Wohnfläche. Spezielle Regelungen gelten für Dachschrägen, Wandnischen und Treppen.
DIN-Norm 277: In der Baubranche weit verbreitet, rechnet die DIN 277 die gesamte Grundfläche eines Gebäudes – einschließlich Kellerräumen, Garagen und Heizungsräumen – zur Nutzfläche. Deckenhöhen spielen dabei keine Rolle.
Während die WoFlV für Miet- und Kaufverträge bindend ist, hat die DIN 277 keinen gesetzlichen Charakter. Es ist wichtig, im Mietvertrag die Methode zur Berechnung der Wohnfläche anzugeben. Unterschiede in den Berechnungsmethoden können erhebliche Auswirkungen auf Mietpreise und Kosten haben. Gerichte ziehen meist die WoFlV bei Streitigkeiten heran.
Kellerräume als Wohnraum: Diese Kriterien sind entscheidend
Damit ein Kellerraum als Wohnraum anerkannt wird, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, die den Wohnkomfort und Sicherheitsstandard sicherstellen.
1. Deckenhöhe: Die erforderliche Deckenhöhe variiert, beträgt jedoch meist mindestens 2,40 Meter. Ausnahmen gelten für bestimmte Bundesländer:
- Berlin: 2,50 Meter
- NRW und Hessen: 2,20 Meter
- Baden-Württemberg: 2,30 Meter
2. Fenster: Fensterflächen müssen mindestens 1/8 der Raumgrundfläche betragen. Ausnahmen:
Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg: 1/10 der Raumgrundfläche
3. Heizung: Eine fest installierte Heizung ist erforderlich. Mobile Heizgeräte sind nicht zugelassen.
4. Feuchtigkeit und Abdichtung: Die Wände müssen trocken und gut abgedichtet sein, um Feuchtigkeitsprobleme zu vermeiden. Regelmäßige Prüfungen sind empfehlenswert.
5. Wärme- und Schallisolierung: Eine gute Dämmung der Wände und Böden sowie eine Schallisolierung sind notwendig, um Energieverluste und Geräuschübertragungen zu minimieren.
6. Belüftung: Sorgen Sie für eine ausreichende Luftzirkulation durch Belüftungssysteme oder Fenster, die sich vollständig öffnen oder kippen lassen. Dies ist besonders wichtig in Räumen ohne direkte Verbindung zum Freien.
7. Sicherheit und Zugang: Der Zugang zum Kellerraum sollte sicher und separat sein, idealerweise direkt ins Freie. In einigen Bundesländern dürfen Fensterhöhen maximal 0,70 Meter über dem Fußboden liegen, wenn sie als zweiter Rettungsweg dienen.
Hobbyraum im Keller: Zählt er zur Wohnfläche?
Ob ein Hobbyraum im Keller zur Wohnfläche zählt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Laut WoFlV zählen Kellerräume grundsätzlich nicht zur Wohnfläche, doch Ausnahmen und unterschiedliche Regelungen sind möglich.
Bauliche Ausstattung und Nutzung: Ein Hobbyraum kann zur Wohnfläche zählen, wenn er den Kriterien eines Aufenthaltsraumes entspricht, wie ausreichende Deckenhöhe, Belichtung und Beheizbarkeit.
Mietvertragliche Regelung: Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Hobbyraum zur Wohnfläche gehört, kann er angerechnet werden.
Rechtliche Urteile: Gerichtsurteile haben die Anrechnung von Hobbyräumen unterschiedlich bewertet, oft abhängig von Höhe, Beheizbarkeit und Belichtung.
Praktische Tipps: Überprüfen Sie die Deckenhöhe, Fensterfläche und den Mietvertrag. Im Zweifelsfall holen Sie rechtlichen Rat ein, um Klarheit zu erlangen.
Grundsteuer: Werden Kellerräume berücksichtigt?
Kellerräume werden bei der Berechnung der Grundsteuer grundsätzlich nicht zur Wohnfläche gezählt, gemäß der WoFlV. Diese Regelung gilt in den meisten Bundesländern, mit Ausnahmen wie Baden-Württemberg, wo die Wohnfläche bei der Grundsteuererklärung möglicherweise keine Rolle spielt.
Zur korrekten Berechnung der Wohnfläche und einer gerechten Steuerbelastung überprüfen Sie Ihre Angaben genau. Ziehen Sie bei Unsicherheiten rechtlichen Rat hinzu. Eine genaue Kenntnis der geltenden Regelungen spart Zeit und Geld.