Wird die Küche zur Wohnfläche gezählt?
Grundsätzlich zählt eine Küche innerhalb einer abgeschlossenen Wohneinheit auf jeden Fall zur sogenannten Wohnfläche. Dies gilt auch ganz offiziell bei einer Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WflVO) von 2004. Bei einer Berechnung nach DIN 277 würde man die Küche aufgrund der unterschiedlichen Begrifflichkeiten einer der verschiedenen Arten von Nutzflächen zuordnen. Wenn eine Küche laut Mietvertrag zur Wohnfläche zählt, ist dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden – schließlich dient dieser in der Regel intensiv genutzte Raum einem wichtigen Zweck des täglichen Wohnens.
Das gilt für eine Küche mit Dachschräge
Gewisse Einschränkungen können bei einer Wohnung im Dachgeschoss zum Tragen kommen. Nämlich dann, wenn sich in der Küche eine Dachschräge bzw. eine Abschrägung zur sogenannten Drempelhöhe befindet. In diesem Fall gilt nach den offiziellen Berechnungsmethoden der Wohnflächenverordnung folgende Aufteilung:
- Flächen mit einer lichten Höhe unter 1 m zählen nicht zur Wohnfläche
- zwischen 1 m und 2 m lichter Höhe werden Flächen nur zu 50 Prozent berücksichtigt
- voll berücksichtigt als Wohnfläche werden nur Flächen mit 2 m Deckenhöhe
Die entsprechenden Messwerte lassen sich relativ unkompliziert mit einem elektronischen Messgerät ermitteln, das einfach auf den Boden gelegt wird und automatisch die Raumhöhe an einem bestimmten Punkt erfasst.
Gehört ein Wintergarten mit Küche zur Wohnfläche?
Nach den Regelungen der DIN 277 bzw. der Wohnflächenverordnung 2004 können Wintergärten als solche unterschiedlich in die Berechnung der Wohnfläche einfließen. Falls es sich jedoch um einen hochwertig ausgebauten Wintergarten mit Heizung und eingebauter Küche handelt, ist eine vollständige Berücksichtigung der Wintergartenfläche als Wohnfläche durchaus gerechtfertigt.
So groß sollte eine Küche mindestens sein
In manchen Wohnungen ist eine kleine Küchenzeile aufgrund von Platzmangel in das Wohn- und Schlafzimmer integriert. In größeren Wohnungen mit einem eigenen Raum für die Küche sollten dagegen mindestens etwa 10 Quadratmeter Wohnfläche in der Küche zur Verfügung stehen. In einem kleineren Raum wird es sonst schnell zu eng zum Kochen. Für den Einbau einer Kochinsel sind Räume je nach Grundriss ab etwa 15 Quadratmeter Wohnfläche geeignet.