Zählen Fensternischen zur Wohnfläche?
Fensternischen können zur Wohnfläche gezählt werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Für die Anrechnung sind sowohl die Tiefe als auch die Höhe der Nische von Bedeutung.
- Tiefe der Fensternische: Eine Fensternische muss durchgängig eine Tiefe von mindestens 13 Zentimetern aufweisen, um zur Wohnfläche gezählt zu werden.
- Höhe der Fensternische: Beträgt die lichte Höhe zwischen dem Boden und der Unterkante des Fenstersturzes mindestens zwei Meter, wird die gesamte Fläche angerechnet. Ist die Höhe geringer, aber mindestens ein Meter, so wird sie zur Hälfte angerechnet. Nischen mit einer Höhe von weniger als einem Meter zählen nicht zur Wohnfläche.
Achten Sie auf diese Anforderungen, um potenzielle Fehler zu vermeiden und die genaue Größe Ihrer Wohnung zu ermitteln.
Durchgehende Fensternische (ohne Sturz)
Um zu bestimmen, ob eine durchgehende Fensternische ohne Sturz zur Wohnfläche zählt, messen Sie zunächst die Tiefe der Nische an der flachsten Stelle. Es ist wichtig, dass die Tiefe durchgängig mehr als 13 Zentimeter beträgt. Prüfen Sie genau, dass die Tiefe den Mindestwert über die gesamte Länge einhält. Wenn an irgendeiner Stelle die Tiefe unter 13 Zentimeter abfällt, zählt die Nische nicht zur Wohnfläche.
Fensternische mit Sturz
Fensternischen mit einem Sturz müssen sowohl in der Tiefe als auch in der Höhe bestimmte Anforderungen erfüllen.
Vorgehensweise
Lichte Höhe messen: Bestimmen Sie die vertikale Entfernung vom Boden bis zur Unterkante des Sturzes in der Dachgaube.
Anrechnung
- Beträgt die lichte Höhe mindestens zwei Meter, wird die Fläche vollständig angerechnet.
- Unterschreitet die lichte Höhe zwei Meter, wird die Fläche nicht angerechnet.
Durch das korrekte Messen und Anwenden dieser Richtlinien stellen Sie sicher, dass Dachgaubenflächen präzise und nach den geltenden Vorschriften in die Wohnflächenberechnung einfließen.
Fensternische mit Fensterbank
Fensternischen mit fest eingebauten Fensterbänken, beispielsweise aus Stein oder Beton, werden bei der Wohnflächenberechnung grundsätzlich nicht berücksichtigt. Dies gilt unabhängig von der Tiefe oder Höhe der Nische.
Vorgehensweise zur Überprüfung der Fensterbank
- Material und Bauweise prüfen: Überprüfen Sie, ob die Fensterbank aus einem massiven Material besteht und fest mit der Gebäudestruktur verbunden ist.
- Maßungenauigkeiten vermeiden: Auch wenn die Nische unterhalb der Fensterbank eine ausreichende Höhe aufweist, wird diese Fläche nicht angerechnet.
Indem Sie diese Punkte sorgfältig überprüfen, stellen Sie sicher, dass keine Fehler bei der Berechnung der Wohnfläche entstehen.
Fenstertür in unabhängiger Nische
Die Nische einer Fenstertür wird bei der Berechnung der Wohnfläche nicht berücksichtigt, da sie als Türnische gilt. Türnischen werden grundsätzlich nicht angerechnet.
Fenstertür und Fenster in gemeinsamer Nische
Wenn sich eine Fenstertür und ein Fenster eine gemeinsame Nische teilen, gelten spezielle Regeln. In diesem Fall wird die gesamte Nische nicht zur Wohnfläche angerechnet.
Fensterband (über die volle Raumbreite)
Fenster, die sich über die gesamte Breite eines Raumes erstrecken, werden nicht als klassische Fensternischen betrachtet, sondern als durchgehende Fensterfronten.
Wohndachfenster
Bei Wohndachfenstern müssen verschiedene lichte Höhen berücksichtigt werden, da sie oft in Bereichen mit Dachschrägen eingebaut sind.
Dachgauben
Dachgauben beeinflussen die Wohnflächenberechnung, indem sie zusätzlichen Raum und Licht bieten.