Steuerliche Absetzbarkeit für Privatpersonen
Für Privatpersonen ist die Regelung ganz eindeutig: Die Wohngebäudeversicherung für selbstgenutztes Wohneigentum ist nicht von der Steuer absetzbar. Lediglich die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wäre steuerlich absetzbar, diese ist aber so gut wie nie in die Gebäude-, sondern fast immer in die private Haftpflichtversicherung integriert.
Besitzt eine Privatperson eine Immobilie mit dem Ziel, diese komplett zu vermieten, wird die Sache ein wenig komplexer: In diesen Fall ist auch die Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich absetzbar, sie darf jedoch im Rahmen der Nebenkostenabrechnung komplett auf die Mieter umgelegt werden. Lediglich die Rohbaufeuerversicherung, der regelmäßige Vorgänger einer Gebäudeversicherung für Immobilien während der Bauphase kann ggf. von der Steuer abgezogen werden, wenn man dem Finanzamt nachweist, dass das Gebäude ausschließlich mit dem Ziel gebaut wird, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu generieren.
Steuerliche Absetzbarkeit für Unternehmen
Auch Unternehmen natürlich hin und wieder Immobilieneigentum. Im Gegensatz zu Privatpersonen können Unternehmen die gesamten Nebenkosten eines Gebäudes, und dazu gehört auch die Wohngebäudeversicherung, jedoch als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Damit ist die Wohngebäudeversicherung zwar nicht direkt von der Einkommensteuer absetzbar, sie darf jedoch im Zuge der Gewinn- und Verlustrechnung oder ggf. der Bilanzierung steuermindernd geltend gemacht werden. Damit hat die Wohngebäudeversicherung einen Einfluss auf alle Steuern des Unternehmens, z.B. auch die Gewerbesteuer.
Da Privatpersonen die Wohngebäudeversicherung nicht von der Steuer absetzen dürfen, sollten diese natürlich sehr auf den Preis achten. Günstige und dennoch leistungsstarke Gebäudeversicherung findet man am einfachsten mit einem Wohngebäude Versicherungsvergleich aus dem Internet. Innerhalb weniger Sekunden vergleicht ein solcher Rechner die Tarife mehrerer Versicherungen miteinander und listet die besten Ergebnisse übersichtlich auf.