Ein Treppenlift ist für jede Treppe geeignet
Fast jede Treppe innerhalb eines Hauses kann mit einem Treppenlift wie zum Beispiel von TK Home Solutions ausgestattet werden. Das gilt für gerade Treppen genauso wie für kurvige Treppen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die für den Treppenlift vorgesehene Treppe mindestens 80 Zentimeter breit ist. Schließlich sollen Fußgänger auch nach Einbau eines Treppenlifts problemlos die Treppe begehen und sich am Handlauf festhalten können. Der Treppenlift muss die Prüf- und Zulassungsverfahren ordnungsgemäß bestanden haben. Die Berater kommen gerne zu Ihnen nach Hause und zeigen Ihnen, welcher Treppenlift sich ganz konkret für Ihre Situation eignet.
Rechtzeitig schon ans Alter denken
Wer entschlossen ist, auch seinen Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen, sollte rechtzeitig an einen altersgerechten Umbau denken. Barrierefreiheit zahlt sich aus, nicht dann erst, wenn eine Erkrankung wie ein Schlaganfall auftritt. Wer erst umbauen lassen muss, bevor er nach einem Aufenthalt im Krankenhaus wieder zurückkehren kann, trägt eine zusätzliche Belastung. Grundsätzlich kann ein altersgerechter Umbau nicht nur im selbst genutzten Eigenheim, sondern auch in einer Mietwohnung vorgenommen werden. Zwar braucht der Mieter die Zustimmung seines Vermieters, damit er bauliche Veränderungen vornehmen darf, hat er jedoch ein berechtigtes Interesse, kann ihm der Vermieter diese kaum verweigern. Bei einer solchen Entscheidung werden sämtliche Interessen gegeneinander gewogen: Kann sich ein Mieter nur noch mit seinem Rollstuhl bewegen, kann der Einbau eines Treppenliftes durchaus berechtigt sein. Allerdings müssen Mieter dafür sorgen, dann nach ihrem Auszug die Wohnung wieder in den alten Zustand versetzt und ein eventuell eingebauter Lift wieder entfernt wird.
Altersgerechter Umbau kann gefördert werden
Wer pflegebedürftig ist, kann für den entsprechend notwendigen Umbau der Wohnung oder des Hauses einen Zuschuss bei der zuständigen Pflegekasse beantragen. Bis zu 4.000 Euro sind möglich, allerdings nur dann, wenn zunächst der Antrag mit Begründung gestellt wird und anschließend erst mit dem Umbau begonnen wird. Welche Maßnahmen dabei konkret gefördert werden, hängt vom jeweiligen Gesundheitszustand ab. Den Zuschuss gibt es dabei nicht für eine einzelne Maßnahme, sondern für sämtliche notwendigen Umbauten, die in der Wohnung notwendig sind. Das betrifft nicht nur den Einbau von niedrigeren Lichtschaltern oder eines barrierefreien Bades, sondern auch den Einbau eines Treppenlifts. Der Lift wird vor allen Dingen dann bezuschusst, wenn sich Barrieren innerhalb und außerhalb des Hauses nicht anders bewältigen lassen. Die Berater der Pflegekasse beraten umfassend, wenn es um das altersgerechte Wohnen im Fall der Pflege geht. Zudem kann ein Arzt manche Hilfsmittel sogar per Rezept verordnen. Dann werden beispielsweise die Kosten für notwendige Haltegriffe von der Krankenkasse übernommen. Gewährt die Pflegekasse keinen Zuschuss, weil beispielsweise noch keine Pflege nötig ist, kann ein zinsvergünstigtes Darlehen der KfW-Bank den altersgerechten Umbau ermöglichen.
Gute Planung und Beratung hilft weiter
Neben einer genauen Planung und einer hervorragenden technischen Umsetzung spielt auch die Kundenfreundlichkeit und der Service bei der Wahl des Treppenliftbauers eine Rolle. Bei der Planung des Umbaus ist es zu empfehlen, sich an einen Berater zu wenden, der alle Fragen zu dem Treppenlift-Einbau beantwortet und eine individuelle Lösung findet.