Muss ich beim Auszug meine Wohnung streichen?
Ob Sie beim Auszug Ihre Wohnung streichen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere den vertraglich festgelegten Schönheitsreparaturen. Die grundlegende Instandhaltungspflicht liegt beim Vermieter, jedoch kann diese auf Sie als Mieter übertragen werden, wenn eine entsprechende, wirksame Klausel im Mietvertrag enthalten ist.
Wenn Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben, sind Sie in der Regel nicht verpflichtet, Renovierungsarbeiten durchzuführen, es sei denn, es wurde eine wirksame Ausgleichsvereinbarung getroffen. Das Streichen der Wohnung dient in erster Linie dem Beseitigen von Gebrauchsspuren und dem Wiederherstellen eines neutralen Zustandes. Es müssen keine grellen Farben verwendet werden, helle und neutrale Farben sind jedoch zu bevorzugen.
Ihre Pflicht zur Renovierung hängt maßgeblich von folgenden Punkten ab:
- Zustand der Wohnung bei Übernahme (renoviert oder unrenoviert)
- Klar und wirksam formulierte Klauseln im Mietvertrag
- Eventuelle Ausgleichsvereinbarungen
Falls keine dieser Bedingungen zutrifft, müssen Sie die Wohnung in einem besenreinen Zustand hinterlassen. Dies bedeutet, grobe Verschmutzungen und persönliche Gegenstände zu entfernen. Eine detaillierte Reinigung ist nur erforderlich, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vorgesehen ist. Es empfiehlt sich, frühzeitig Rücksprache mit Ihrem Vermieter zu halten und sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Schönheitsreparaturen: Was fällt darunter?
Schönheitsreparaturen umfassen kleinere Arbeiten, die den Zustand der Mietwohnung erhalten und Gebrauchsspuren beseitigen. Diese Arbeiten sind grundsätzlich vom Mieter durchzuführen, wenn sie im Mietvertrag wirksam vereinbart wurden. Zu den typischen Schönheitsreparaturen gehören:
- Malerarbeiten: Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken in hellen, dezenten Farben.
- Lackierarbeiten: Streichen oder Lackieren von Innenrahmen der Fenster, Türen und Heizkörper.
- Kleine Ausbesserungen: Verspachteln von Bohr- und Dübellöchern und das Beseitigen von Kratzern an Wänden.
- Tapetenarbeiten: Erneuerung abgenutzter oder beschädigter Tapeten.
Nicht zu den Schönheitsreparaturen gehören substantielle Arbeiten wie die Erneuerung von Sanitäreinrichtungen, Elektroinstallationen oder das Abschleifen von Parkett sowie Außenanstriche. Für einige dieser Arbeiten können bestimmte Zeitintervalle verpflichtend sein, starre Fristen wie „alle drei Jahre streichen“ sind jedoch oft rechtlich unwirksam. Klären Sie offene Punkte mit Ihrem Vermieter.
Renovierung nach Mietvertrag
Ein Blick in den Mietvertrag ist unerlässlich, um festzustellen, ob Sie beim Auszug renovieren müssen. Überprüfen Sie die enthaltenen Klauseln zu Schönheitsreparaturen und achten Sie darauf, ob diese rechtlich zulässig sind. Formulierungen wie „alle drei Jahre streichen“ sind oft ungültig und entbinden Sie von der Renovierungspflicht.
Wenn die Klauseln wirksam sind, müssen Sie die vereinbarten Schönheitsreparaturen durchführen, darunter das farbneutrale Streichen und das Kaschieren kleinerer Löcher. Haben Sie die Wohnung unrenoviert übernommen und wurde ein Renovierungsnachlass im Mietvertrag definiert, sind Sie eventuell von der Renovierungspflicht befreit. Ist keine wirksame Vereinbarung vorhanden, brauchen Sie in der Regel nicht zu streichen.
Vorgehensweise zur Renovierung
Beseitigen Sie Schäden und Abnutzungen, führen Sie die im Mietvertrag aufgeführten Arbeiten aus und halten Sie besondere Absprachen mit Ihrem Vermieter ein. Sollte Unsicherheit bestehen, ist rechtlicher Rat empfehlenswert, um Konflikte zu vermeiden und eine reibungslose Übergabe der Wohnung zu gewährleisten.
Renovierung bei unrenovierter Übernahme
Haben Sie die Wohnung in einem unrenovierten Zustand übernommen, sind Sie nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Auszug verpflichtet. Dies gilt selbst dann, wenn eine Mietvertragsklausel dies vorsieht. Solche Klauseln sind unwirksam, wenn die Wohnung ohne angemessenen Ausgleich übergeben wurde.
Den Zustand der Wohnung bei Einzug sollten Sie genau dokumentieren. Ein detailliertes Übergabeprotokoll und Fotos sind hilfreich, um den unrenovierten Zustand nachweisen zu können. Auch bei unrenoviertem Auszug muss die Wohnung besenrein hinterlassen werden, das bedeutet, grobe Verschmutzungen entfernen und Böden saugen. Tiefenreinigungen sind nicht erforderlich.
Ist der Zustand der Wohnung während Ihrer Mietzeit unerträglich geworden, kann der Vermieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sein. Hierbei müssen Sie die Hälfte der Kosten tragen. Klären Sie dies frühzeitig mit dem Vermieter.
Renovierung bei stark abgenutzter Wohnung
Befindet sich die Wohnung bei Ihrem Auszug in einem stark abgenutzten Zustand, müssen eventuell Maßnahmen ergriffen werden, die über übliche Schönheitsreparaturen hinausgehen. Diese umfassen meist:
- Wände und Decken: Neu streichen oder tapezieren bei starker Verschmutzung oder Beschädigung.
- Bodenbeläge: Austausch oder Reparatur abgenutzter Teppiche oder Parkett.
- Sanitäre Einrichtungen: Ersetzen defekter Fliesen oder veralteter Armaturen.
Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung gründlich, holen Sie Kostenvoranschläge ein und stimmen Sie die notwendigen Arbeiten mit Ihrem Vermieter ab. Nach der Durchführung sollten Sie eine abschließende Wohnungsübergabe mit dem Vermieter organisieren, um eine ordnungsgemäße Übergabe sicherzustellen.
Renovierung bei übermäßigem Rauchen
Wenn in Ihrer Mietwohnung regelmäßig und stark geraucht wurde, können Sie verpflichtet sein, die durch Nikotinablagerungen und Rauchgeruch entstandenen Schäden zu beseitigen. Dies umfasst:
- Wände und Decken: Neuanstrich oder Tapezieren bei starker Verfärbung.
- Holzoberflächen: Abschleifen oder Austauschen befallener Türen und Fensterrahmen.
- Bodenbeläge: Austausch von Teppichen und textilen Bodenbelägen.
Führen Sie die Sanierungsarbeiten durch, indem Sie professionellen Rat einholen. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung und informieren Sie Ihren Vermieter über das Ausmaß der notwendigen Maßnahmen. Lassen Sie die abgeschlossenen Arbeiten von Ihrem Vermieter abnehmen, um mögliche Konflikte und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Tipps für eine reibungslose Wohnungsübergabe
- Vorzeitige Planung und Kommunikation: Planen Sie Ihre Renovierungsarbeiten frühzeitig und kommunizieren Sie Ihre Pläne mit Ihrem Vermieter, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Übergabeprotokoll erstellen: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug mit einem detaillierten Übergabeprotokoll.
- Endkontrolle der Wohnung durchführen: Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Reparaturen und Reinigungsarbeiten erledigt wurden.
- Zählerstände ablesen: Dokumentieren Sie alle Zählerstände für Strom, Wasser und Heizung.
- Schlüsselübergabe organisieren: Übergeben Sie alle Schlüssel der Wohnung an den Vermieter.
- Besichtigungstermin bei Tageslicht: Organisieren Sie die Wohnungsübergabe bei Tageslicht, um den Zustand der Wohnung optimal beurteilen zu können.
Durch diese Maßnahmen stellen Sie sicher, dass die Wohnungsübergabe reibungslos verläuft und Sie sowie Ihr Vermieter nach dem Auszug keine unerwarteten Probleme oder Streitigkeiten erleben.