Ist eine Wohnungstür mit Glas zulässig?
Grundsätzlich ist eine Wohnungstür mit Glas zulässig. Und dabei muss es sich nicht einmal zwingend um Sicherheitsglas handeln.
Bei einer Wohnungseingangstür im Treppenhaus muss aufgrund der Unfallgefahr Sicherheitsglas verwendet werden, bei einem Wohnungseingang ohne direkten Zugang zu einer Treppe dagegen ist sogar normales Glas zulässig.
Lediglich beim Schallschutz müssen Vermieter sich an bestimmten Vorgaben orientieren: Eine Wohnungstür sollte einen Schallschutz von 37 dB bieten. Das entspricht beispielsweise dem Anhören von leiser Musik.