Nachteile: Preis und Baugenehmigung
Baugenehmigung
Anders als der Kaltwintergarten ist der Wohnwintergarten vom Haus aus zu betreten und praktisch ein zusätzliches Wohnzimmer mit Aussicht.
Das macht ihn zu einem Teil des Hauses, gesetzlich wird für den Anbau eines Wohnwintergartens deshalb eine Baugenehmigung erforderlich. Dazu gelten weitere besondere Auflagen, wie bei jedem anderen Anbau ans Haus auch:
- der Wintergarten muss professionell geplant werden
- für den Wintergarten gelten Vorgaben der EnEV, die zwingend einzuhalten sind
- der Wintergarten benötigt damit selbstverständlich ein spezielles Fundament
- Dämmung und Heizung müssen professionell aufeinander abgestimmt werden, auch die Lüftung muss passend gestaltet werden
- eine professionelle Beschattung ist in den meisten Fällen unumgänglich da auch das Raumklima im Haus vom Wintergartenklima beeinflusst wird
Der hohe Aufwand führt auch zu deutlich höheren Kosten als bei einem einfachen Kaltwintergarten oder einem mittelwarmen Wintergarten. Nicht alle Pläne können darüberhinaus genehmigt werden. Man muss sich immer nach dem richten, was gesetzlich noch erlaubt ist.
Kosten
Selbst bei einfachen, kleinflächigen Wohnwintergärten muss man in den meisten Fällen mit Kosten von 20.000 – 30.000 EUR rechnen. Bei den meisten gut ausgestatteten Wintergärten kann man aber leicht vom Doppelten dieses Preises ausgehen.
Eine Kostensenkung durch Selbstaufbau ist in der Regel nur dann möglich, wenn man die Qualifikation für einzelne notwendigen Gewerke auch tatsächlich besitzt, und so einzelne Arbeiten selbst übernehmen kann.
Da Fehler und nicht sachgerechte und kundige Ausführung aber zum Teil schwerwiegende Folgen auch für die Bausubstanz des Hauses haben können, ist es immer ratsam, den Wintergarten von Fachunternehmen errichten zu lassen.
Vorgaben der EnEV für den Wohnwintergarten
Die Anforderungen der EnEV gelten für den Wohnwintergarten nur unter besonderen Voraussetzungen:
- der Wintergarten hat eine Fläche von mehr als 15 m²
- der beheizte Wintergarten hat eine Innentemperatur von mehr als 12 °C in der Heizperiode (also kommt fallweise auch für mittelwarme Wintergärten die EnEV zur Anwendung!)
- der Wintergarten wird pro Jahr mehr als vier Monate als Wohnraum genutzt
Mindestwärmeschutz
Auch wenn die EnEV nicht zur Anwendung kommt, muss nach den a.a.R.d.T. (den allgemein anerkannten Regeln der Technik) ein bestimmter Mindestwärmeschutz vorhanden sein. Die Vorgaben zum Mindestwärmeschutz finden sich in der DIN 4108-2.
U-Werte
Für den Wohnwintergarten sind höchstens folgende U-Werte zulässig:
- massive Seitenwände 0,24 W/(m²K)
- transparente Seitenwände 1,5 W/(m²K)
- Bodenplatte 0,30 W/(m²K)
Bei Wintergärten, die größer als 50 m² sind, gelten allerdings nur noch die Gesamtenergieeffizienzwerte nach der EnEV 2009.
Gestaltungsideen
Der Einbau eines Kamins in den Wintergarten kann eine sehr reizvolle Idee für dieses „zusätzliche Wohnzimmer“ sein. Je nach Lage des Wintergartens kann man das Haus dann auch über das außen liegende Wohnzimmer betreten. Das wirkt oft sehr einladend.
Eine andere Möglichkeit ist, im Wohnwintergarten eine „grüne Oase“ zu schaffen, mit zahlreichen Pflanzen und getrennten Sitzmöglichkeiten. Ein kleiner Brunnen in der Mitte und fertig ist das ganzjährige Naturerlebnis im eigenen Haus.