In diesen Fällen macht eine zusätzliche Abdichtung Sinn
Eine Gebäudeabdichtung ist vor allem beim Mauerwerkskeller nötig. Allerdings kann es auch beim Keller aus WU Beton, der sogenannten „weißen Wanne“, nötig sein, zusätzlich abzudichten. Dies ist besonders in folgenden Fällen so:
- Es handelt sich um einen Fertigkeller, hier müssen die Fugen abgedichtet werden.
- Der Keller steht im Grundwasser.
- Es liegt ein anderer, komplizierter Lastfall vor.
So funktioniert die Fugenabdichtung
Wenn es sich bei Ihrem Keller um einen Fertigkeller handelt, so müssen die Stoßfugen zwischen den verschiedenen Betonteilen abgedichtet werden, denn hier kann Feuchtigkeit sonst ungehindert eindringen. Die Abdichtung der Fugen unterscheidet sich von der klassischen Gebäudeabdichtung nur dadurch, dass sie nicht vollflächig aufgebracht wird. Bei einfachen Lastfällen reicht nämlich die punktuelle Abdichtung der Fugenkanten selbst.
Vollflächige Abdichtung bei schwierigen Lastfällen
Anders liegt der Fall, wenn Ihr Grundstück im Gutachten einen schwierigen Lastfall, vor allem „drückendes Wasser“ oder „zeitweise stauendes Sickerwasser“ aufweist. Zwar kann stauendes Sickerwasser, auch Schichtenwasser genannt, durch eine Drainage ausreichend abgeleitet werden. Dennoch bedeutet es eine Belastung fürs Gemäuer. Drückendes Wasser bedeutet normalerweise, dass Grundwasser dauerhaft in Kontakt mit dem Keller steht. Zwar ist ein Keller aus WU Beton hier grundsätzlich die beste Lösung, doch kann dieser mit der Zeit durch Rissbildung doch undicht werden.
Dem wirken Sie entgegen, indem Sie den Keller wie einen herkömmlichen Mauerwerkskeller auch, von außen abdichten lassen. Dazu kommen, je nach Lastfall und Präferenzen, Bitumendickschicht oder Schweißbahnen in Betracht. Schweißbahnen können aus Bitumen, Kunststoff oder einer Mischung der beiden Stoffe bestehen. Sie schützen, in Kombination mit WU Beton, Ihren Keller sehr sicher dauerhaft auch gegen drückendes Wasser.