Genehmigungspflicht: Wann ist eine Zisterne genehmigungsfrei?
In vielen Fällen können Sie eine Zisterne ohne formelle Baugenehmigung installieren, jedoch sind dabei bestimmte Bedingungen und regionale Vorschriften zu beachten. Die wichtigsten Punkte sind:
- Größe der Zisterne: Normalerweise sind Zisternen bis zu einem Fassungsvermögen von 50 Kubikmetern genehmigungsfrei. Diese Grenze variiert je nach Bundesland oder Kommune. Überprüfen Sie daher die spezifischen Vorgaben bei Ihrer örtlichen Baubehörde.
- Verwendungszweck: Für Zisternen, die ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt werden, ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich. Ist jedoch eine Nutzung des Regenwassers im Haushalt, beispielsweise für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine vorgesehen, können genehmigungsrechtliche Auflagen bestehen.
- Örtliche Besonderheiten: In Wasserschutzgebieten oder bei bestimmten Abstandsregelungen zu Nachbargrundstücken können zusätzliche Genehmigungen notwendig sein. Informieren Sie sich über die lokal geltenden Vorschriften.
- Bautechnische Vorgaben: Auch für genehmigungsfreie Zisternen müssen bautechnische Vorgaben eingehalten werden. Relevante DIN-Normen wie DIN 1986 (Entlüftung und Rückstausicherung) und DIN 2403 (Kennzeichnungspflicht) sind hier zu berücksichtigen.
- Meldepflicht: Unabhängig von der Genehmigungspflicht müssen Zisternenanlagen oftmals bei der zuständigen Wasserbehörde gemeldet werden. Diese Meldung beinhaltet häufig Angaben zur Art und Größe der Zisterne sowie deren Standort.
Zusätzliche Tipps
- Planung und Einbau: Lassen Sie die Zisterne idealerweise von einer Fachkraft installieren, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben und technischen Standards eingehalten werden.
- Trinkwasserschutz: Stellen Sie sicher, dass das Regenwassersystem strikt vom Trinkwassersystem getrennt ist, um eine mögliche Kontaminierung zu vermeiden.
Berücksichtigen Sie diese Punkte, um sicherzustellen, dass Ihre Zisterne den Umwelt- und rechtlichen Anforderungen entspricht.
Kontrollen: Wer prüft meine Zisterne?
Die Kontrolle von Zisternen wird von den zuständigen Behörden der jeweiligen Kommune geregelt, dabei können Unterschiede in den Verfahren bestehen. Im Allgemeinen sind sowohl die Wasserbehörde als auch das Bauamt für die Überwachung zuständig. Eine jährliche Inspektion kann durchgeführt werden, um die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten.
Folgende Kontrollszenarien sind möglich:
- Kommunale Inspektionen: Einige Kommunen verfügen über eigene Kontrolleure, die die Zisterne und deren Installation überprüfen.
- Gutachten durch Fachkräfte: In bestimmten Fällen akzeptieren die Behörden auch Gutachten eines qualifizierten Handwerksbetriebs.
Beim Einbau und Betrieb Ihrer Zisterne können verschiedene Aspekte überprüft werden:
- Dichtheit und Gebrauchstauglichkeit der Zisterne
- Sicherung gegen unbefugte Nutzung und Zugriff
- Kennzeichnung der Entnahmestellen und der Zisterne selbst
- Trennung von Regenwasser- und Trinkwasserleitungen, um eine Verschmutzung des Trinkwassers zu verhindern
- Einhaltung der Abstands- und Bauvorschriften, besonders in Wasserschutzgebieten
Um Fehler beim Einbau und Betrieb Ihrer Zisterne zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Arbeiten von einer Fachkraft durchführen zu lassen. So stellen Sie sicher, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden und das Risiko für spätere Probleme minimiert wird.